Bundesverfassungsgericht stoppt Ampel-Wahlrechtsreform: Linke feiert Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat teilweise die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition für verfassungswidrig erklärt, was von der Linken mit Beifall begrüßt wird. Insbesondere begrüßt die Linke, dass die Grundmandatsklausel Bestand haben wird, wodurch die Vielfalt der politischen Repräsentation im Bundestag sichergestellt bleibt.

Begrüßung des Urteils durch Die Linke

Katina Schubert, Bundessgeschäftsführerin der Linken, äußerte sich erfreut über das Urteil. Sie führte aus: “Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Beschwerde gegen die Wahlrechtsreform in wichtigen Punkten gefolgt ist und die Grundmandatsklausel weiterhin Bestand haben wird”. Schubert betonte die Bedeutung dieses Urteils für eine vielfältige politische Repräsentation im Bundestag und wertete es als “eine schallende Ohrfeige” für die Regierungsparteien.

Sicherstellung politischer Repräsentation

Die Grundmandatsklausel stellt sicher, dass möglichst viele Stimmen im Bundestag berücksichtigt werden, so Schubert. Sie fügte hinzu: “Das zeigt uns aber auch, wie sehr wir die Regierung im Bundestag nerven, sodass sie uns mit der geplanten Abschaffung der Grundmandatsklausel aus dem Bundestag kegeln wollte.”

Politischen Streit demokratisch lösen

Schubert verwies zudem darauf, dass politische Auseinandersetzungen in einer Demokratie nicht mit verfassungswidrigen Reformen gelöst werden sollten. Des Weiteren begrüßte sie die von den Richtern in Aussicht gestellte Senkung der Sperrklausel. Dies sei der beste Weg, sicherzustellen, dass keine Stimmen verloren gingen und sich möglichst viele Wähler im politischen System vertreten fühlten.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Dienstag die Reformpläne der Ampelkoalition teilweise für verfassungswidrig. Insbesondere sei die geplante Streichung der Grundmandatsklausel nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dementsprechend soll diese Klausel, wonach eine Partei auch bei einem Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde mit dem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einzieht, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt, auch bei der nächsten Bundestagswahl gelten.

Klagen gegen die Reform

Gegen die Reform hatten nicht nur die Union und die Linke, sondern auch die bayerische Regierung und mehr als 4.000 Privatpersonen in Karlsruhe geklagt. Die Richter forderten den Gesetzgeber zu einer Neuregelung auf.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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