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Startseite Deutschland & die WeltBundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit bei Wirecard-Berichterstattung
Deutschland & die Welt

Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit bei Wirecard-Berichterstattung

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 3. Dezember 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 3. Dezember 2025
Spiegel-Redaktionsgebäude (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ im Zusammenhang mit Berichterstattung zum Wirecard-Skandal stattgegeben. Die Karlsruher Richter sehen in einer vorherigen Verurteilung des Magazins durch das Oberlandesgericht München eine Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Karlsruher Richter stärken Pressefreiheit

Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ statt. Nach Mitteilung der Karlsruher Richter vom Mittwoch verletzte eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München die Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit.

Zuvor war das Magazin vom Oberlandesgericht München zur Unterlassung einer Wort- und Bildberichterstattung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal verurteilt worden. Kläger des Ausgangsverfahrens war nach den fachgerichtlichen Feststellungen ein bis 2018 im Wirecard-Konzern tätiger Mitarbeiter, der später Geschäftsführer eines Start-ups wurde, welches durch ein Unternehmen des Wirecard-Konzerns einen Kredit erhielt.

Bewertung der Verdachtsberichterstattung

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht die Meldungen des „Spiegel“ als unzulässige Verdachtsberichterstattung eingestuft, da es an einem hinreichenden Mindestbestand an Beweistatsachen fehle. Nach Darstellung des Bundesverfassungsgerichts wurde diese Einschätzung von den Richtern in Karlsruhe kritisiert.

Das Bundesverfassungsgericht hob hervor, dass die Pressefreiheit nicht davon abhängig gemacht werden dürfe, dass eine über den Anfangsverdacht hinausgehende Verurteilungswahrscheinlichkeit vorliege. Besonders bei komplexen Wirtschaftsstraftaten sei eine solche Berichterstattung von öffentlichem Interesse, so das Gericht.

Öffentliches Interesse an Wort- und Bildberichterstattung

Darüber hinaus bemängelte das Bundesverfassungsgericht die Beurteilung der Bildberichterstattung durch das Oberlandesgericht München. Es sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Berichterstattung eine herausgehobene berufliche Position innehatte, die ein besonderes öffentliches Informationsinteresse rechtfertige.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Grundlage ist der Beschluss vom 3. November 2025 – 1 BvR 573/25, wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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