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Startseite Deutschland & die WeltBundesverfassungsgericht ermöglicht geplante Klimaschutzgesetz-Reform
Deutschland & die Welt

Bundesverfassungsgericht ermöglicht geplante Klimaschutzgesetz-Reform

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 25. April 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 25. April 2024
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Die Reaktion der SPD und der Grünen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens für die Reform des Klimaschutzgesetzes abzulehnen, war von Erleichterung geprägt. Dabei hoben beide Parteien die Bedeutung dieser Entscheidung für die Fortsetzung der Arbeit am Klimaschutz hervor.

Die begrüßenswerte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, äußerte sich positiv über die Entscheidung des Gerichts: „Die Novelle des Klimaschutzgesetzes kann wie geplant im Deutschen Bundestag beschlossen werden“. Sie betonte weiterhin, dass durch die gemeinsame Arbeit am Solarpaket, das am Freitag ebenfalls auf der Tagesordnung steht, der Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigt und der Klimaschutz verbessert wird. „Das begrüße ich außerordentlich“, so Mast.

Die Kritik an Heilmanns Vorgehen

Auch die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil und kritisierte das Vorgehen von Heilmann: „Es ist gut, dass Heilmann damit gescheitert ist, eine juristische Klage als Politikersatz zu verfolgen“. Sie warf ihm vor, nicht nur das parlamentarische Verfahren zu verzögern, sondern dem Gericht auch unnötig Steine in den Weg zu legen. Mihalic bezeichnete sein Verhalten als „unwürdig“ und verglich es mit einer „Show-Veranstaltung“, da er damit die Entscheidungsbefugnisse des Parlaments „derart ohne Not“ blockiere.

Der abgelehnte Eilantrag

Heilmanns gescheiterte Absicht bestand darin, dem Bundestag die für Freitag geplante zweite und dritte Lesung sowie die Abstimmung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Klimaschutzänderungsgesetz) untersagen zu lassen. Die Karlsruher Richter wiesen seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung jedoch ab.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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