HASEPOST
 
HASEPOST

Bundesverfassungsgericht ermöglicht geplante Klimaschutzgesetz-Reform

Die Reaktion der SPD und der Grünen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens für die Reform des Klimaschutzgesetzes abzulehnen, war von Erleichterung geprägt. Dabei hoben beide Parteien die Bedeutung dieser Entscheidung für die Fortsetzung der Arbeit am Klimaschutz hervor.

Die begrüßenswerte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, äußerte sich positiv über die Entscheidung des Gerichts: “Die Novelle des Klimaschutzgesetzes kann wie geplant im Deutschen Bundestag beschlossen werden”. Sie betonte weiterhin, dass durch die gemeinsame Arbeit am Solarpaket, das am Freitag ebenfalls auf der Tagesordnung steht, der Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigt und der Klimaschutz verbessert wird. “Das begrüße ich außerordentlich”, so Mast.

Die Kritik an Heilmanns Vorgehen

Auch die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil und kritisierte das Vorgehen von Heilmann: “Es ist gut, dass Heilmann damit gescheitert ist, eine juristische Klage als Politikersatz zu verfolgen”. Sie warf ihm vor, nicht nur das parlamentarische Verfahren zu verzögern, sondern dem Gericht auch unnötig Steine in den Weg zu legen. Mihalic bezeichnete sein Verhalten als “unwürdig” und verglich es mit einer “Show-Veranstaltung”, da er damit die Entscheidungsbefugnisse des Parlaments “derart ohne Not” blockiere.

Der abgelehnte Eilantrag

Heilmanns gescheiterte Absicht bestand darin, dem Bundestag die für Freitag geplante zweite und dritte Lesung sowie die Abstimmung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Klimaschutzänderungsgesetz) untersagen zu lassen. Die Karlsruher Richter wiesen seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung jedoch ab.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion