Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die geplante Video-Projektion von Demonstranten auf der russischen Botschaft in Berlin, trotz eines Antrags für eine einstweilige Anordnung, der dies verhindern wollte. Dies wurde mit dem Schutz von „Frieden und der Würde der diplomatischen Vertretung“ begründet.
Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt
In Karlsruhe hat das Bundesverfassungsgericht eine geplante Video-Projektion von Demonstranten an der russischen Botschaft in Berlin bestätigt. Wie das Gericht mitteilte, wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung am Freitag abgelehnt. Der Antragsteller hatte versucht, sich gegen eine versammlungsrechtliche Auflage zur Wehr zu setzen, die ihm untersagte, im Rahmen einer geplanten Versammlung am 24. Februar am frühen Abend Bilder und Videos an die Fassade der russischen Botschaft zu projizieren. Die Bilder sollten auf durch den russischen Krieg gegen die Ukraine verursachtes Leid hinweisen.
Abwägung der Interessen
Als Grund für die Ablehnung des Antrags führte das Bundesverfassungsgericht an, dass die Gefahr bestehe, dass „Frieden und die Würde der diplomatischen Vertretung der Russischen Föderation verletzt und das diplomatische Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation dadurch beeinträchtigt“ werde. Bei der Abwägung der Interessen hob das Gericht hervor, dass eine Projektion der Bilder und Videos auch auf eine Leinwand auf der Straße vor dem Botschaftsgebäude erfolgen könne. Dieses Vorgehen könne ebenfalls einen „hinreichenden Beachtungserfolg zu erzielen vermag“, hieß es in der Begründung des Gerichts (1 BvQ 11/24).
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