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Bundesverfassungsgericht entscheidet über umstrittenes Ampel-Wahlrecht

Kurz vor der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das neue Ampel-Wahlrecht, zeigen sich Regierung und Opposition uneinig. Während die SPD auf eine Zustimmung des Gerichts hofft, kritisiert die CSU das Wahlrecht als “Respektlosigkeit gegenüber dem Wählerwillen”.

Kontroverse um neues Wahlrecht

Johannes Fechner, SPD-Fraktionsvize, zeigte sich optimistisch, dass das Bundesverfassungsgericht das von der Ampelkoalition beschlossene Wahlrecht zur Verkleinerung des Bundestages nicht beanstanden wird. Er kritisierte die CSU: “Wir sind guter Dinge, dass die von der Ampel beschlossene überfällige Bundestagsverkleinerung auf 630 Sitze vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet wird. Nachdem die Postengeilheit der CSU die überfällige Verkleinerung des Bundestages über Jahrzehnte verhindert hat, wird so der Bundestag 2025 endlich auf 630 Sitze verkleinert und damit der Parlamentsbetrieb noch effektiver”, sagte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

CSU-Position zum Wahlrecht

Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, widersprach Fechner scharf: “Diese dreiste Wahlrechtsmanipulation der Ampel ist eine Respektlosigkeit gegenüber dem Wählerwillen und der Demokratie an sich. Dieses Wahlrecht kann erheblichen Schaden am Demokratieprinzip auslösen und darf keinen Bestand haben.” Er behauptete, das neue Wahlrecht sei darauf ausgelegt, “zwei Parteien möglichst aus dem Bundestag zu verdrängen”.

Änderungen des Wahlrechts und Forderungen

Mit dem neuen Wahlrecht müssen Parteien in jedem Fall die Fünf-Prozent-Hürde überspringen und können dies nicht mehr durch mindestens drei gewonnene Direktmandate kompensieren. Dobrindt zeigte sich besorgt und appellierte an das Gericht: “Zusätzlich wird die Erststimme entwertet und der Wählerwille in den Wahlkreisen ignoriert. Wir erwarten jetzt notwendige Entscheidungen aus Karlsruhe, diese Wahlrechtsmanipulation der Ampel zu stoppen.”

Konstantin Kuhle, Innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, forderte vom Bundesverfassungsgericht rechtliche Klarheit in Bezug auf Ausgleichs- und Überhangmandate: “Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf diese sogenannte Zweitstimmendeckung rechtliche Klarheit schafft.” Sollte das neue Wahlrecht scheitern, appellierte Kuhle an alle Parteien, konstruktiv zusammenzuarbeiten, “um für die kommende Bundestagswahl ein verfassungsgemäßes Wahlrecht zu haben, das den Bundestag nicht immer weiter wachsen lässt”, sagte er der Mediengruppe Bayern.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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