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Startseite Deutschland & die WeltBundesverfassungsgericht: Deutschland muss Visa für afghanischen Richter prüfen
Deutschland & die Welt

Bundesverfassungsgericht: Deutschland muss Visa für afghanischen Richter prüfen

von Hasepost Redaktion 4. Dezember 2025
von Hasepost Redaktion 4. Dezember 2025
Bundesverfassungsgerichts / Foto: dts
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland die Visaanträge eines afghanischen Richters und seiner Familie umgehend bescheiden muss. Die 3. Kammer des Zweiten Senats sah dringende Bescheidungsansprüche der Beschwerdeführenden und rügte damit eine Verzögerung der laufenden Visaverfahren.

Bundesverfassungsgericht rügt Verzögerung bei Visaverfahren

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschied am Donnerstag, dass die Bundesrepublik die Visaanträge eines afghanischen Richters und seiner Familie „umgehend“ bescheiden muss. Die Beschwerdeführenden hätten durch eine einstweilige Anordnung zu sichernde Bescheidungsansprüche, denen „im Hinblick auf die individuelle Dringlichkeit keine zureichenden Gründe für die Verzögerung der Visaverfahren entgegenstehen“, teilte das Gericht mit.

Bei den Beschwerdeführenden handelt es sich um afghanische Staatsangehörige, ein vor der Machtübernahme durch die Taliban am Supreme Court tätiger Richter sowie seine Ehefrau und die vier gemeinsamen Kinder. Das Bundesinnenministerium hatte sie im Jahr 2022 in das Programm „Überbrückungsliste“ aufgenommen. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren teilte das Auswärtige Amt im Juli 2025 mit, dass keine Sicherheitsbedenken bestünden und eine Aufhebung der Aufnahmeerklärung nicht beabsichtigt sei.

Unterschiedliche Entscheidungen der Fachgerichte

Nachdem das Verwaltungsgericht dem Eilantrag der Beschwerdeführenden auf Visaerteilung stattgegeben hatte, lehnte das Oberverwaltungsgericht den Antrag auf Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Erteilung der Visa ab. Das Bundesverfassungsgericht argumentiert nun, dass das Oberverwaltungsgericht prüfen hätte müssen, ob die Beschwerdeführenden einen Anordnungsanspruch auf Bescheidung ihrer Visaanträge glaubhaft gemacht haben. Die Kammer verwies die Sache nicht an das Oberverwaltungsgericht zurück, sondern verpflichtete direkt die Bundesrepublik zur Bescheidung, weil der Fall eine besondere Dringlichkeit habe.

Reaktion des Bundesinnenministeriums

Das Bundesinnenministerium unter Leitung von Alexander Dobrindt (CSU) will die „notwendigen Schritte“ einleiten, sobald der Beschluss ihm zugeleitet worden ist. „Das Bundesverfassungsgericht bestätigt uns in unserer Annahme, dass keine rechtsverbindliche Aufnahme für diesen Personenkreis besteht. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass zeitnah über die Anfrage dieser Personen nach Visa-Erteilung entschieden werden muss“, sagte ein Sprecher.

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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