Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot einer geplanten Video-Projektion auf der russischen Botschaft in Berlin bestätigt. Einem Antragsteller wurde somit untersagt, bei einer Versammlung auf die humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine hinzuweisen, da befürchtet wird, dass dadurch das diplomatische Verhältnis zwischen Deutschland und Russland beeinträchtigt wird.
Ablehnung des Antrags auf Video-Projektion
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der das Verbot einer geplanten Video-Projektion auf der russischen Botschaft in Berlin betraf, wurde von dem Bundesverfassungsgericht abgelehnt, berichtete die dts Nachrichtenagentur. Der Antragsteller wollte durch seine Aktion auf das Leid hinweisen, das durch den russischen Krieg gegen die Ukraine verursacht wird.
Risiko einer Beeinträchtigung diplomatischer Beziehungen
Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung mit der Sorge um den Frieden und die Würde der diplomatischen Vertretung der Russischen Föderation. Die Projektion könne das diplomatische Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation beeinträchtigen. Zitat: „Es bestehe die Gefahr, dass Frieden und die Würde der diplomatischen Vertretung der Russischen Föderation verletzt und das diplomatische Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation dadurch beeinträchtigt“ werde.
Alternative Möglichkeiten der Projektion
Die Richter wiesen jedoch darauf hin, dass die Projektion stattdessen auf einer Leinwand auf der Straße vor dem Botschaftsgebäude erfolgen könnte. Dies biete eine hinreichende Möglichkeit, um auf die Situation aufmerksam zu machen. „Bei Abwägung der Interessen sei zu beachten, dass die Projektion auch auf eine Leinwand auf der Straße vor dem Botschaftsgebäude erfolgen könne und noch einen hinreichenden Beachtungserfolg zu erzielen vermag“, hieß es zur Begründung (1 BvQ 11/24).
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