Infolge schwerer Pannen bei der Bundestagswahl in Berlin hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Wahl in 455 Wahlbezirken wiederholt werden muss. Die Entscheidung folgt auf eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion und könnte nun zu Änderungen in der Zusammensetzung des Parlaments führen, obwohl Experten dies für unwahrscheinlich halten.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag, muss die Bundestagswahl in Berlin aufgrund erheblicher Pannen in 455 Wahlbezirken wiederholt werden. Dabei wurden dem Bundestag vorgeworfen, das Wahlgeschehen „unzureichend aufgeklärt“ zu haben, da er auf die Beiziehung und Auswertung der Niederschriften der einzelnen Wahlbezirke verzichtet habe. Zusätzlich wurde festgestellt, dass die Bundestagswahl in weiteren 25 Wahlbezirken des Landes Berlin, einschließlich der zugehörigen Briefwahlbezirke, für ungültig erklärt und die Ungültigerklärung der Wahl in sieben Wahlbezirken und deren Briefwahlbezirken im Beschluss des Deutschen Bundestages aufgehoben werden muss.
Die Gründe für die Wiederholungswahl
Die Wiederholungswahl muss als Zweistimmenwahl durchgeführt werden, und wurde durch eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag ausgelöst. Diese hatte sich gegen einen Beschluss der Ampel-Koalition gewandt, die Wahl nur in 431 von insgesamt 2.256 Wahlbezirken zu wiederholen. Insgesamt wurden gegen die Bundestagswahl im Land Berlin beim Bundestag 1.713 Wahleinsprüche erhoben, darunter auch ein Einspruch des Bundeswahlleiters.
Wahlfehler bei der Durchführung der Wahl
Des Weiteren fand das Bundesverfassungsgericht Wahlfehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl. So wurden Wahlberechtigten teilweise Stimmzettel anderer Wahlkreise ausgehändigt und die Ausstattung der Wahlräume wurde bemängelt. Außerdem stellte die zeitweilige völlige Schließung von Wahllokalen einen Wahlfehler dar.
Die Folgen des Urteils
Trotz der Wahlpannen und der darauf folgenden Wiederholungswahl, gilt es als unwahrscheinlich, dass die Teilwiederholung deutliche Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments haben wird. Besonders für die Linkspartei sowie die Wagenknecht-Gruppe dürfte das Urteil eine Erleichterung sein, da ihre zwei Berliner Direktmandate wohl nicht in Gefahr sind. Sollte diese jedoch eines ihrer Direktmandate verlieren, würden alle über die Liste in den Bundestag eingezogenen Abgeordneten aus dem Parlament ausscheiden.
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