Die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat sich kürzlich für eine überfraktionelle Änderung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen, um sein künftiges Funktionieren zu sichern. Ihr Vorstoß folgt ähnlichen Äußerungen einiger Mitglieder der Ampelfraktion und der Union, die sich für eine entsprechende Änderung der Gesetzeslage eingebracht haben.
Bärbel Bas fordert Veränderungen zum Schutz der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts
Bärbel Bas, die Bundestagspräsidentin, hat ihren Willen kundgetan, das Bundesverfassungsgericht gegen zukünftige politische Krisen zu schützen. In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ warnte sie vor den Gefahren, die eine Einschränkung von dessen Unabhängigkeit mit sich bringt. Sie zitierte das Beispiel Polens, wo diese Unabhängigkeit bereits untergraben worden ist. „Wir sehen bei unseren polnischen Nachbarn, wie schwierig es ist, die Einschränkung der Unabhängigkeit des höchsten Gerichts wieder zurückzunehmen“, sagte sie.
Die Notwendigkeit eines gesetzlichen Rahmens
Darüber hinaus sprach sich Bas dafür aus, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der das Gericht möglichst krisenfest aufstellen soll. Sie betonte, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet sein sollten, dass Änderungen nicht durch eine einfache Mehrheitsentscheidung erzwungen oder durch eine Sperrminorität blockiert werden können. „Und zwar so, dass die Regelungen nicht durch eine einfache Mehrheit gekippt oder mit einer Sperrminorität aufgehalten werden können“, fügte sie hinzu.
Die Bundestagspräsidentin stellte klar, dass ihre Unterstützung für eine gesetzliche Änderung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts in Einklang mit der Haltung einiger ihrer Kollegen aus der Ampelfraktion und der Union steht. Ihre Äußerungen signalisieren einen politischen Konsens darüber, dass die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts eine unerlässliche Voraussetzung für seinen reibungslosen und wirkungsvollen Betrieb ist.
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