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Bundestagspräsidentin schlägt neue Gesetze zum Schutz vor Rechtsextremismus vor

Inmitten von Berichten über die Beschäftigung von über 100 Rechtsextremen durch Bundestagsabgeordnete der AfD, hat die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) neue gesetzliche Regelungen zum Schutz des Parlamentes vorgeschlagen. Die Aussagen wurden im Kontext der Sicherheitsmaßnahmen des Bundestages diskutiert.

Schutz des Parlaments

Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks, in dem über 100 Rechtsextremisten als Mitarbeiter von AfD-Bundestagsabgeordneten identifiziert wurden, hat Bärbel Bas, die Bundestagspräsidentin (SPD), Vorschläge zur Verbesserung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz des Parlaments gemacht. „Wenn wir vermeiden wollen, dass Extremisten gleich welcher Couleur, die aktiv und gezielt auf die Beseitigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinarbeiten, im Bundestag ein- und ausgehen, dann müssen wir aber auch über weitergehende, auch gesetzliche Regelungen nachdenken, um Schutz und Sicherheit im Inneren des Parlaments zu gewährleisten“, sagte Bas dem „Tagesspiegel“ (Mittwochausgabe).

Vorsicht vor überstürzten Aktionen

Darüber hinaus forderte die SPD-Politikerin zur Vorsicht auf und warnte vor vorschnellen Entscheidungen. „Wir haben hierzu bereits Überlegungen angestellt. Ich warne aber vor Hauruck-Aktionen und schlecht vorbereiteten Schnellschüssen“, betonte sie, „Denn es geht dabei auch um mögliche Einschränkungen der freien Mandatsausübung, die von den Fraktionen mitgetragen werden müssen“.

Bereits bestehende Sicherheitsmaßnahmen und Pläne für die Zukunft

Bas betonte, dass das Thema Sicherheit im Deutschen Bundestag „permanent auf der Agenda“ steht und auf ihre Initiative hin in den letzten zwei Jahren Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Bundestag ergriffen wurden. „Wer nachweislich eine Gefahr für die Sicherheit darstellt, weil er straffällig geworden ist, erhält keinen Zugang zu den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages. Jeder Beschäftigte, der Zutritt zum Bundestag erhalten möchte, muss sich künftig einmal jährlich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen“, sagte sie. Außerdem kündigte sie an, dass die Arbeit der Polizei beim Deutschen Bundestag auf eine „transparentere und detaillierte Rechtsgrundlage“ gestellt werden soll.

Dialog mit Sicherheitsrelevanten Ausschüssen

Der Gesetzentwurf, der die Arbeit der Polizei auf eine transparentere und detailliertere Rechtsgrundlage stellt, befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Ein bereits vereinbartes Treffen mit den Vorsitzenden der sicherheitsrelevanten Ausschüsse findet in der kommenden Woche statt, um das Thema Sicherheit weiter zu diskutieren. Darüber hinaus befassen sich auch die Sicherheitsbeauftragten aller Fraktionen regelmäßig mit den aktuellen Sicherheitsfragen.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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