Die Neuwahl des Bundestags ist für den 23. Februar 2025 angesetzt, wie von Union, SPD und Grünen vereinbart. Die Entscheidung soll Klarheit für die Bürger und die Gesellschaft schaffen und rechtssichere, faire Wahlen gewährleisten. Zudem stehen noch weitere Themen zur Verabschiedung an, insbesondere die Stärkung des Bundesverfassungsgerichts und die Absicherung des Deutschlandtickets.
Termin für Bundestagsneuwahlen festgelegt
Die Fraktionen von Union, SPD und Grünen haben sich auf den 23. Februar 2025 als Datum für die Neuwahl des Bundestags verständigt. Dies teilte die Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann am Dienstag in Berlin mit. Sie ist der Ansicht, dass dieses Datum Klarheit für Bürger sowie für Sektoren wie Industrie, Handwerk und Wirtschaft schafft. „Das allerwichtigste ist, dass diese Wahlen gesichert rechtssicher und fair durchgeführt werden“, so Haßelmann.
Stärkung des Bundesverfassungsgerichts und Absicherung des Deutschlandtickets
Neben der Festlegung des Wahltermins stehen in den kommenden Wochen weitere Themen zur Verabschiedung an. Dazu zählt insbesondere die Stärkung des Bundesverfassungsgerichts, für welche eine gemeinsame Antragsinitiative zwischen SPD, FDP, Grünen und CDU/CSU entwickelt wurde. Haßelmann ist zuversichtlich, dass dies in den verbleibenden Sitzungswochen gelingt. Ein weiterer Punkt auf der Agenda ist die Absicherung des Deutschlandtickets.
Unklarheit über Vertrauensfrage
Es ist noch nicht bekannt, wann genau Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Vertrauensfrage stellen wird. Es scheint jedoch wahrscheinlich, dass der Termin im Dezember liegen wird. Nach der Vertrauensfrage hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier 21 Tage Zeit, den Bundestag aufzulösen. Die Neuwahl muss dann innerhalb von 60 Tagen erfolgen. Bundeswahlleiterin Ruth Brand hatte sich dafür ausgeprochen, diese Fristen auch voll auszuschöpfen. Der „aufgelöste“ Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages bestehen und damit beschlussfähig.
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