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Startseite Deutschland & die WeltBundestag will härtere Strafen für heimliche Sex-Aufnahmen
Deutschland & die Welt

Bundestag will härtere Strafen für heimliche Sex-Aufnahmen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 30. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 30. Juli 2025
StGB – Strafgesetzbuch / Foto: dts
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Eine Verschärfung des Strafrechts zum Schutz vor heimlichen, sexuell motivierten Foto- und Videoaufnahmen wird von einer breiten Mehrheit der Bundestagsfraktionen gefordert. Anlass ist eine Petition und die Debatte über bestehende Gesetzeslücken bei sogenannten Voyeur-Aufnahmen, insbesondere solcher, die nicht explizit unter den aktuellen „Upskirting“-Paragrafen fallen.

Breite politische Unterstützung für schärfere Gesetze

Für die Sozialdemokraten ist die aktuelle Rechtslage nicht ausreichend. Carmen Wegge, Sprecherin der SPD-Fraktion für Recht und Verbraucherschutz, erklärte gegenüber „Welt“ und „Politico“: „Wer andere heimlich filme und dabei sexualisierte Motive verfolge, greife massiv in Persönlichkeitsrechte ein – das muss strafbar sein.“ Sie bezeichnete die derzeitige Gesetzeslücke als „unerträglich“ und forderte klaren Handlungsbedarf. Die Unionsfraktion kündigte in diesem Zusammenhang Gespräche mit der SPD an.

Hintergrund der Diskussion ist eine Petition zur härteren Bestrafung von sexuell motiviertem, heimlichem Filmen und Fotografieren. Aktuell ist nach Paragraf 184 des Strafgesetzbuchs nur das Fotografieren bestimmter Körperstellen wie in den Ausschnitt oder unter den Rock explizit strafbar. Im Februar veröffentlichte Petitions-Initiatorin Yanni Gentsch auf Instagram ein Video, in dem sie einen Mann konfrontierte, der sie im Wald verfolgte und filmte. Aufgrund der aktuellen Rechtslage konnte sie ihn jedoch nicht anzeigen.

Die SPD hält den „Upskirting“-Paragrafen für unzureichend. Carmen Wegge sagte dazu: „Kleidung oder Kamerawinkel dürfen nicht darüber entscheiden, ob ein übergriffiges Verhalten strafrechtlich verfolgt werden kann.“ Sie betonte weiter: „Niemand soll sich im öffentlichen Raum verstecken müssen, weil andere meinen, aus Lust oder Machtfantasien heimlich filmen zu dürfen.“

Signale aus Regierung und Opposition

Auch die Union sieht Änderungsbedarf. Susanne Hierl (CSU), rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, erklärte: „Wer heimlich andere Menschen sexuell motiviert filmt, verletzt ihre Intimsphäre und überschreitet eine klare Grenze.“ Sie betonte, dass die Petition ernst genommen werde und man gemeinsam mit dem Koalitionspartner prüfe, ob der bestehende Straftatbestand angepasst werden müsse.

Das Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig (SPD) teilte laut „Welt“ und „Politico“ mit, man nehme „die Entwicklungen im Bereich von bildbasierter sexualisierter Gewalt sehr ernst“. Den Fall der gefilmten Joggerin stufte das Ministerium als „digitalen Voyeurismus“ ein. CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Gesetzeslücken im Strafrecht hinsichtlich „bildbasierter sexualisierter Gewalt“ zu schließen und gegebenenfalls weitere Erscheinungsformen zu erfassen. Ein Ministeriumssprecher sagte den genannten Medien: „Das Bundesjustizministerium prüft derzeit, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können.“

Unterschiedliche Positionen bei der Opposition

Auch aus den Reihen der Opposition kommt Unterstützung. Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, bezeichnete gegenüber den Medien die Forderung nach einer Verschärfung als „gerechtfertigt und sollte unterstützt werden“. Lena Gumnior, Obfrau der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, sagte: Die Petition schlage einen „Baustein bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt“ vor. Sie erklärte weiter: „Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist kein Recht zweiter Klasse – es ist genauso schützenswert wie das Recht auf Eigentum beim Diebstahl im Supermarkt.“

Die Linke schließt sich zwar der Kritik an Voyeur-Aufnahmen an, lehnt jedoch eine Gesetzesverschärfung ab. Luke Hoß, Mitglied für die Linke im Rechtsausschuss, sagte: „Das heimliche Filmen anderer Personen in sexueller Absicht ist für die Betroffenen herabwürdigend, beeinträchtigt sie in ihrer Freiheit und stellt ohne Zweifel eine Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung dar.“ Er wies darauf hin, dass dies „Ausdruck eines tiefergehenden gesellschaftlichen Sexismus“ sei, dem in allen Erscheinungsformen entgegenzutreten sei. Die Linke stehe jedoch „grundsätzlich kritisch gegenüber“ Verschärfungen des Strafrechts, da härtere Strafen oft nicht zu weniger Straftaten führten.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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