Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Änderungsgesetz zum Straßenverkehrsgesetz ermöglicht Kommunen eine größere Flexibilität bei der Verkehrsplanung. Das Gesetz, das von Union und AfD abgelehnt wurde, berücksichtigt nun Ziele des Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung.
Details zur Gesetzesänderung
Der Bundestagsabgeordnete Thorsten Herbst (FDP) äußerte sich positiv zur Gesetzesänderung und betonte dabei die Priorität der Verkehrssicherheit: „Wir sorgen dafür, dass mehr Verkehrssicherheit möglich werde, es aber auch nicht zu stadtweiten Tempo-30-Zonen komme. Wir wollen auch nicht, dass Umwegverkehre durch Wohngebiete stattfinden. Die Sicherheit des Verkehrs bleibt weiterhin der zentrale Punkt“.
Reaktionen von SPD und Grünen
Detlef Müller (SPD), Fraktionsvize der SPD, betonte die Autonomie der Kommunen, die durch die Änderungen gestärkt werde. „Mit dem Straßenverkehrsgesetzes werden wir neben den Zielen der Flüssigkeit und Sicherheit auch die Ziele des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen“, so Müller. Auch die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sprach die Wichtigkeit lokaler Verkehrslösungen an und betonte die Notwendigkeit von gesicherten Wegen für Kinder zur Kita.
Ablehnung und Kritik
Vertreter von Union und AfD lehnten das Gesetz ab. Der Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) bezeichnete das Gesetz als schlecht, während der AfD-Fraktionsgeschäftsführer Stephan Brandner es als „Klimawahngesetz“ abtat.
Begrüßung durch den ADFC
Trotz der Kritisierer gab es auch Unterstützung für das Gesetz. So begrüßte der Fahrradclub ADFC die Neuerungen. „Die Modernisierung des StVG ist essenziell, damit Städte und Dörfer ohne übertriebene bürokratische Hürden Radwege einrichten und Tempo 30 anordnen können“, sagte Caroline Lodemann, die Bundesgeschäftsführerin des ADFC. Sie betrachtet die Novelle als eine Möglichkeit, die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in Gemeinden zu verbessern.
Das alte Gesetz war laut ADFC vorwiegend auf den flüssigen Autoverkehr ausgerichtet. Es behinderte die Umsetzung von geschützten Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder gebietsweiten Tempo-30-Zonen außerhalb von Wohnquartieren.
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