Der Bundestag hat den Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit den Stimmen von Union, SPD und AfD beschlossen, während Grüne und Linke dagegen stimmten. Die Reform sieht eine reguläre Jagdzeit, besondere Regeln für die Alpenregion und erleichterte Abschüsse sogenannter Problemwölfe vor.
Bundestag beschließt Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht
Der Bundestag hat dafür gestimmt, den Wolf als "jagdbare Tierart" in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstag mit den Stimmen von Union, SPD und AfD vom Parlament beschlossen. Grüne und Linke votierten gegen das Vorhaben.
Vorgesehen ist eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober. Die Bundesländer und zuständigen Behörden müssen Managementpläne erstellen, um den Umfang der Jagd zu regeln. Dabei muss ein günstiger Erhaltungszustand der Wolfspopulation gewährleistet bleiben.
Sonderregeln für die Alpenregion
Eine Sonderregelung gilt für die Alpenregion, wo nur wenige Wölfe leben und kein günstiger Erhaltungszustand besteht. Dennoch soll dort die Jagd möglich sein. Dort können künftig Weidegebiete ausgewiesen werden, in denen Schutzmaßnahmen wie Zäune als unzumutbar erklärt werden, etwa auf schwer einzuzäunenden Almwiesen.
Umgang mit sogenannten Problemwölfen und Kosten für Herdenschutz
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes betrifft sogenannte "Problemwölfe", die sich "auffällig" verhalten und Weidetiere angreifen. Diese Wölfe können künftig leichter erlegt werden. Die Rückkehr des Wolfs in Deutschland wird als Erfolg der Artenschutzpolitik gewertet, jedoch steige mit der Ausbreitung auch das Konfliktpotenzial.
Im Jahr 2024 wurden laut der Bundesregierung bei etwa 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt. Die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen beliefen sich demnach auf rund 23,4 Millionen Euro, zuzüglich etwa 780.000 Euro für Ausgleichszahlungen.
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