Die durch die Wahlrechtsreform verkleinerte Größe des Bundestages wird dem Staat zukünftig eine Ersparnis von etwa 125 Millionen Euro bringen, so eine Kalkulation des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Ampel-Regierung beschlossene Reform bestätigt, die eine Reduzierung der Abgeordnetensitze im Bundestag nach der Bundestagswahl 2025 vorsieht.
Einsparpotentiale durch Wahlrechtsreform
Die Einsparungen entstehen grundsätzlich aus den verringerten Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern der Abgeordneten und den Diäten der Abgeordneten selbst. Laut Björn Kauder, Ökonom für Finanz- und Steuerpolitik am IW, liegen die größten Einsparungen bei den Aufwendungen für Mitarbeiter, mit rund 45 Millionen Euro. “Bei den Diäten der Abgeordneten selbst sind es ‘nur’ etwa 13 Millionen Euro Einsparung”, so Kauder. Ersparnisse können auch durch reduzierte Geldleistungen an die Fraktionen erzielt werden, die bis zu 20 Millionen Euro betragen könnten.
Andere Einsparungsbereiche
Die Gesamtersparnisse von 125 Millionen Euro berücksichtigen neben Personalkosten auch geringere Ausgaben in anderen Bereichen. Diese umfassen unter anderem Kosten für Reisen und Büroaustattungen. Bei Gebäuden und deren Bewirtschaftung kann allerdings nur wenig gespart werden, da Räumlichkeiten nur zum Teil abgestoßen werden können. Es wird erwartet, dass in einigen kleineren Positionen, wie dem Besucherdienst oder bei der Förderung bestimmter Institute, keine Einsparungen zu erzielen sind.
Methodik des IW
Für die Berechnung legte der IW-Ökonom das Verhältnis zwischen der aktuellen und der zukünftigen Größe des Bundestags zugrunde. Dabei wurde jede der 63 Kostenpositionen im Haushalt des Bundestags hinsichtlich einer möglichen Reduzierung oder Beibehaltung eingestuft. Der Bundestag selbst hat jedoch noch keine eigenen Berechnungen angestellt und verwies auf eine zukünftige Festlegung des Budgets nach der nächsten Wahl 2025, wie das Wirtschaftsmagazin “Capital” berichtet.
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