HASEPOST
 
HASEPOST

Antrag auf Parteiverbot im Bundestag wegen angeblicher Verfassungsfeindlichkeit der AfD

Der Bundestag wird voraussichtlich über einen Gruppenantrag abstimmen, der ein Parteiverbotsverfahren der AfD beim Bundesverfassungsgericht fordert. Dieser Antrag wird von Abgeordneten der SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, allerdings nicht von den kompletten Fraktionen, laut Bericht der “Welt”.

Details des geplanten Gruppenantrags

Der Antrag, das Bundesverfassungsgericht dazu zu bringen, die AfD laut Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraf 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes als verfassungswidrig zu erklären, wurde von vielen Bundestagsmitgliedern eingebracht. Die “Welt” berichtet, dass mindestens zehn Abgeordnete aus jeder der genannten Fraktionen den Antrag unterstützen.

Die Abgeordneten lasten der AfD im Antrag an, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenüber dieser einen aktiv kämpferisch-aggressiven Standpunkt einzunehmen. Zudem sehen sie zahlreiche Verletzungen der Menschenwürde, wie in Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert, durch die AfD, insbesondere in Bezug auf Migranten, Muslime und sexuelle Minderheiten.

Rückgriff auf vorliegende Gerichtsurteile

Der Antrag stützt sich laut der “Welt” auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts aus diesem Jahr. Das OVG in Münster hatte im Mai festgelegt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus klassifizieren und beobachten dürfe. Es gebe tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die unverzichtbaren Grundprinzipien der Menschenwürdegarantie und des Demokratieprinzips gerichtet seien, so die Entscheidungsgründe.

Thüringens AfD-Verband unter Verdacht

Zudem sieht das Thüringer Oberverwaltungsgericht in einem Beschluss vom Februar “gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme, dass der AfD-Landesverband Thüringen verfassungsfeindlich ausgerichtet ist” in Bezug auf eine waffenrechtliche Entscheidung. Die genauen Details und Folgen dieser Anträge und Entscheidungen bleiben abzuwarten.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion