Der Bundestag wird voraussichtlich über einen Gruppenantrag abstimmen, der ein Parteiverbotsverfahren der AfD beim Bundesverfassungsgericht fordert. Dieser Antrag wird von Abgeordneten der SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, allerdings nicht von den kompletten Fraktionen, laut Bericht der „Welt“.
Details des geplanten Gruppenantrags
Der Antrag, das Bundesverfassungsgericht dazu zu bringen, die AfD laut Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraf 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes als verfassungswidrig zu erklären, wurde von vielen Bundestagsmitgliedern eingebracht. Die „Welt“ berichtet, dass mindestens zehn Abgeordnete aus jeder der genannten Fraktionen den Antrag unterstützen.
Die Abgeordneten lasten der AfD im Antrag an, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenüber dieser einen aktiv kämpferisch-aggressiven Standpunkt einzunehmen. Zudem sehen sie zahlreiche Verletzungen der Menschenwürde, wie in Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert, durch die AfD, insbesondere in Bezug auf Migranten, Muslime und sexuelle Minderheiten.
Rückgriff auf vorliegende Gerichtsurteile
Der Antrag stützt sich laut der „Welt“ auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts aus diesem Jahr. Das OVG in Münster hatte im Mai festgelegt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus klassifizieren und beobachten dürfe. Es gebe tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die unverzichtbaren Grundprinzipien der Menschenwürdegarantie und des Demokratieprinzips gerichtet seien, so die Entscheidungsgründe.
Thüringens AfD-Verband unter Verdacht
Zudem sieht das Thüringer Oberverwaltungsgericht in einem Beschluss vom Februar „gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme, dass der AfD-Landesverband Thüringen verfassungsfeindlich ausgerichtet ist“ in Bezug auf eine waffenrechtliche Entscheidung. Die genauen Details und Folgen dieser Anträge und Entscheidungen bleiben abzuwarten.
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