Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten und Bundesvorsitzenden der „Jungen Alternative“ (JA), Hannes Gnauck, sowie des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben. Diese Entscheidung ermöglicht die Durchführung gerichtlicher Disziplinarverfahren gegen beide Politiker.
Immunitätsaufhebungen in der AfD-Fraktion
Petra Pau (Linke), die sitzungsleitende Bundestagsvizepräsidentin, unterbrach für diese Entscheidung am Donnerstagabend die Aussprache über das „Nationale Reformprogramm“. Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses ohne Aussprache und gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zu.
Beim Abgeordneten Hannes Gnauck ermöglicht die Entscheidung die Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gemäß eines Schreibens des Bundesverteidigungsministeriums vom 22. April 2024. Laut ARD-Hauptstadtstudio bezieht sich das Ermittlungsverfahren auf Gnaucks Zeit bei der Bundeswehr.
Vorwürfe gegen Gnauck
Bereits im Juni 2021 hatte der RBB berichtet, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) Gnauck als Extremist eingestuft habe. Die JA, deren Vorsitzender Gnauck ist, wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „Verdachtsfall“ geführt. Das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigte kürzlich, dass die Einstufung rechtmäßig ist.
Immunitätsaufhebung von Bystron
Am Donnerstagmorgen hatte der Bundestag bereits die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben. Durch diese Entscheidung sind offizielle Ermittlungen gegen Bystron nun möglich. Es laufen bereits Vorermittlungen wegen des Vorwurfs der Abgeordneten-Bestechung. Bystron steht schon seit Wochen im Zusammenhang mit angeblichen Zahlungen aus Russland unter Druck.
Europawahl 2024
Bystron steht auf Platz 2 der Bundesliste der AfD zur Europawahl 2024. In Anbetracht der laufenden Ermittlungen könnte seine Position auf der Liste in Frage gestellt werden.
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