Der Bundestag hat am Freitag beschlossen, dass junge Menschen künftig einen Freiwilligendienst auch in Teilzeit leisten können. Dieser Beschluss soll durch Änderungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes und des Bundesfreiwilligendienstgesetzes umgesetzt werden.
Freiwilligendienst in Teilzeit
Im Rahmen des neuen Freiwilligen-Teilzeitgesetzes der Bundesregierung sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Bislang waren junge Menschen unter 27 Jahren von der Leistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit ausgeschlossen, wenn kein berechtigtes Interesse an dem Teilzeit-Dienst vorlag.
Bedingungen und Änderungen
Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt. Jedoch soll die Dienstzeit wöchentlich mehr als 20 Stunden betragen. Des Weiteren sollen im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen und in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen.
Kein Anspruch auf Dienstzeitreduzierung
Die Neuregelung soll jedoch keinen Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit schaffen. Zudem ist geplant, die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld anzuheben.
Der beschlossene Freiwilligendienst in Teilzeit soll den Zugang zu diesen Diensten erleichtern und mehr Flexibilität für junge Freiwillige bieten.
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