Der Bundestag hat den „Freundschaftsvertrag“ zwischen Deutschland und Großbritannien gebilligt, der bereits im vergangenen Sommer von Bundeskanzler Friedrich Merz und Premierminister Keir Starmer unterzeichnet worden war. Der dazugehörige Gesetzentwurf erhielt am Donnerstag die Zustimmung der Koalition und der Grünen, während die AfD dagegen stimmte und sich die Linke enthielt. Der 27-seitige Vertrag sieht eine deutlich vertiefte Zusammenarbeit in zentralen außen- und sicherheitspolitischen Bereichen vor, darunter Verteidigung, Handel und Migration.
Bundestag billigt „Freundschaftsvertrag“
Der Bundestag hat am Donnerstag den „Freundschaftsvertrag“ zwischen Deutschland und Großbritannien gebilligt. Das Abkommen war im vergangenen Sommer von Bundeskanzler Friedrich Merz und Premierminister Keir Starmer unterzeichnet worden. Der zugehörige Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalition und der Grünen beschlossen. Die AfD stimmte gegen den Entwurf, die Linke enthielt sich.
Vertiefte Zusammenarbeit in Sicherheit und Handel
Das 27-seitige Papier sieht eine engere Zusammenarbeit der beiden Länder in Bereichen wie Verteidigung, Handel und Migration vor. So soll etwa ein „vertiefter Austausch“ über strategische Aspekte der Sicherheitspolitik stattfinden. Genannt werden konkret die Bereiche „Abschreckung und Verteidigung, nukleare Themen, Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung, chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen, Weltraumsicherheit, Bekämpfung des Terrorismus sowie die internationale Sicherheitsarchitektur im Allgemeinen“, heißt es in dem Papier.
Beistandsklausel geht über Nato-Regelungen hinaus
Der Vertrag beinhaltet auch eine Beistandsklausel, die über die bisherigen Vereinbarungen in der Nato hinausgeht. Demnach bekräftigen die Vertragsparteien als enge Verbündete „ihr tiefes Bekenntnis zur gegenseitigen Verteidigung und stehen einander im Fall eines bewaffneten Angriffs auf die andere Vertragspartei bei, auch durch militärische Mittel“. Hintergrund sei die Überzeugung, dass es keine „strategische Bedrohung“ für die eine Vertragspartei gebe, die nicht auch eine „strategische Bedrohung“ für die andere wäre, heißt es in dem Papier.
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