Der Bundestag hat eine Reform der Filmförderung beschlossen. Mit den Stimmen der SPD, Grünen und FDP wurde das entsprechende Gesetz verabschiedet, das die Filmförderungsanstalt zur zentralen Einrichtung der Filmförderung des Bundes machen soll. Ziel ist es, die Vergabe der Fördermittel zu automatisieren und die Erhebung der Filmförderabgabe zu verlängern. Die Gesetzesnovelle soll Anfang 2025 in Kraft treten.
Reform der Filmförderung
Die Filmförderungsanstalt wird durch das neue Gesetz zur zentralen Einrichtung der Filmförderung des Bundes. Dies bedeutet, dass die Vergabe der Fördermittel verstärkt automatisiert werden soll. Zudem wird die Erhebung der Filmförderabgabe verlängert. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Stärkung der Selbstverwaltung in der Filmförderung. Ursprünglich war zudem die Einrichtung eines Diversitätsbeirats vorgesehen, dieser ist im endgültigen Gesetz jedoch nicht enthalten.
Ursprüngliche Pläne und Änderungen
Ursprünglich waren weitere Maßnahmen geplant, um die Filmförderung zu unterstützen. Dazu zählten Steuererleichterungen für Filmproduktionen sowie eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Sender mit Mediatheken. Diese Pläne wurden jedoch vorerst zurückgestellt. Hintergrund der Verzögerung ist, dass es zunächst eine parteiübergreifende Einigung gab, diese jedoch durch den Einfluss von Donald Trump und Tech-Milliardär Elon Musk von den Republikanern verhindert wurde.
Verabschiedung und Umsetzung
Das Gesetz zur Reform der Filmförderung wurde am Donnerstagabend im Bundestag verabschiedet. Die Zustimmung der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP war entscheidend für die Verabschiedung. Die Umsetzung der Reformen ist für Anfang 2025 geplant. Trotz der Änderungen und Streichungen bleibt das Ziel, den deutschen Filmsektor durch eine effizientere Mittelvergabe zu stärken und die Selbstverwaltung zu fördern.
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