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Bundestag beschließt Neuregelung zu Kinderehen im Ausland

Der Bundestag hat ein neues Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen verabschiedet, das Kinderehen, die im Ausland geschlossen wurden, reguliert. Die Koalitionsfraktionen und die Union stimmten dafür, während die AfD-Fraktion dagegen votierte.

Details der Neuregelung

Nach dem neuen Gesetz bleibt eine Ehe, an der eine Person beteiligt ist, die zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach deutschem Recht unwirksam. Ergänzt wird diese Regelung durch Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung, ohne dass ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. „Diese Rechtsfolge wird jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ergänzt“, so die Begründung des Gesetzesentwurfs.

Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Koalitionsfraktionen reagieren mit ihrem Gesetzentwurf auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unwirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von Minderjährigen. Die Richter hatten im Februar 2023 geurteilt, dass die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.

Sie bemängelten, dass der Gesetzgeber die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Regelung nicht ausreichend bedacht habe. Daher erließen sie eine Übergangsregelung zu Unterhaltsansprüchen und gaben dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 Zeit, eine Neuregelung zu finden. Diese Frist wurde mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes eingehalten.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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