Der Bundestag ebnet den Weg für den Nachtragshaushalt 2023, indem er auf die finanziellen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Dies beinhaltet eine Änderung in der Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds und des Sondervermögens “Aufbauhilfe 2021”, sowie Anpassungen in den Sozialgesetzbüchern.
Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Mit dem Nachtragshaushalt reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November. Der Hauptfokus liegt auf der Sicherstellung der Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie des Sondervermögens “Aufbauhilfe 2021”. Die bisherige Finanzierungsweise wurde durch das Urteil infrage gestellt. Zur Sicherstellung der Finanzierung wurde eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes erforderlich, die am Freitag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen beschlossen wurde.
Anpassungen im Nachtragshaushalt
Laut Nachtragshaushaltsentwurf sind für 2023 Ausgaben in Höhe von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen, ein Rückgang im Vergleich zu den ursprünglichen 476,29 Milliarden Euro. Hierbei wurden Ausgaben für das “verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung” in Höhe von zehn Milliarden Euro gestrichen. Die Einnahmen (ohne Kredite und Entnahme aus der Rücklage) fallen mit 389,74 Milliarden Euro um 178,7 Millionen Euro geringer aus als bisher geplant, was u.a. an geringerer Steuereinnahmen liegt.
Erhöhung der Rücklagenentnahme und Nettokreditaufnahme
Die vorgesehene Rücklagenentnahme steigt von 40,51 Milliarden Euro auf 43,81 Milliarden Euro. Die geplante Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt fällt nunmehr deutlich geringer aus und beträgt 27,41 Milliarden Euro. Dies sind 18,2 Milliarden Euro weniger als zuvor geplant. Allerdings liegt dieser Betrag über der nach der Schuldenregel zulässigen Höhe, welche im Entwurf mit 25,81 Milliarden Euro angegeben ist.
Kreditaufnahme des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds
Die geplante Kreditaufnahme im Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) beträgt 43,20 Milliarden Euro. Aus diesem Fonds werden u.a. die Strom- und Gaspreisbremse finanziert. Ursprünglich war geplant, auf in 2022 an den WSF übertragene und verbuchte Kreditermächtigungen zurückzugreifen. Nun soll der WSF in der Lage sein, in 2023 eigene Kredite aufzunehmen, welche auf die Schuldenregel anzurechnen sind.
Begründung für erhöhte Kreditaufnahme
Als Begründung für die erhöhte Kreditaufnahme wird u.a. auf die fortwirkenden Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Energiemärkte im Jahr 2023 sowie auf die anhaltenden Folgen der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 verwiesen. Zudem soll durch Änderungen in den Sozialgesetzbüchern der Bundeshaushalt ab 2025 um 900 Millionen Euro jährlich entlastet werden, zulasten der Bundesagentur für Arbeit.
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