Nach monatelangen Diskussionen und juristischem Streit hat der Bundestag den Haushalt für das Jahr 2024 verabschiedet. Trotz einiger Gegenstimmen aus der Ampelkoalition hat der Bund somit die Möglichkeit, Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro zu tätigen, während die Nettokreditaufnahme bei 39,03 Milliarden Euro liegt.
Die Details des Haushalts 2024
Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Ausgaben um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,21 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,41 Milliarden Euro. Der Ausgabenansatz liegt 31,12 Milliarden Euro über dem des Regierungsentwurfs für 2024, während die Nettokreditaufnahme um 22,47 Milliarden Euro höher ausfällt.
Einfluss des Bundesverfassungsgerichts und Umschichtungen
Mit dem Haushaltsgesetz 2024 reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021. Aus diesem entstanden Anpassungen am Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds und Umschichtungen durch die Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zum Jahresende 2023.
Maßnahmen für zukunftsfeste Finanzen
Ferner hat die Koalition die Beschlüsse des “Paketes für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen” weitestgehend umgesetzt. Hierzu gehörten Kürzungen beim internationalen Engagement, das Streichen des Ansatzes für den Bürgergeld-Bonus und eine Absenkung des Bürgergeldes. Einnahmenseitig wurde die erhöhte Luftverkehrssteuer veranschlagt und Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz breiter im Etat verteilt.
Verzögerungen und Verzicht auf Rückzahlungen
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hatte sich der Beschluss des Haushalts 2024 verzögert. Darüber hinaus verzichtet der Bund auf die Teil-Rückzahlung von Geldern durch die Bundesagentur für Arbeit, die während der Corona-Pandemie ausgezahlt worden waren. Die so entfallenen 1,5 Milliarden Euro im Haushalt 2024 sollen stattdessen durch eine Entnahme aus der Rücklage gedeckt werden.
Änderungen bei Elterngeld und Einkommensgrenze
Eine weitere Änderung betrifft den angepassten Elterngeldbezug und die Einkommensgrenze für Alleinerziehende. Diese Anpassungen sowie weitere Maßnahmen hatte der Bundestag bereits mit einem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz im Dezember 2023 beschlossen. Ebenfalls im Dezember hatte der Bundestag das Nachtragshaushaltsgesetz 2023 beschlossen.
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