Der Bundestag hat die geplante Reform des Bürgergelds beschlossen und damit den Weg für eine neue Form der sozialen Mindestsicherung freigemacht. Künftig soll die Leistung unter dem Namen „Grundsicherungsgeld“ geführt werden und mit verschärften Mitwirkungspflichten sowie härteren Sanktionsandrohungen verbunden sein. Leistungsbeziehende müssen künftig mit deutlich stärkeren Kürzungen rechnen, wenn sie Auflagen nicht erfüllen.
Mehrheit für Umgestaltung zur neuen Grundsicherung
In einer namentlichen Abstimmung votierten am Donnerstag 321 Abgeordnete für die Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung. 268 Parlamentarier stimmten dagegen und zwei enthielten sich.
Ein Kernelement der Reform ist, dass die soziale Mindestsicherung künftig nicht mehr "Bürgergeld", sondern "Grundsicherungsgeld" heißen soll. Das geht mit verschärften Mitwirkungspflichten und härteren Sanktionsandrohungen einher.
Deutlich strengere Sanktionen vorgesehen
Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können.
Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist im Gesetz ein gestuftes Verfahren vorgesehen. Am Ende davon kann der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit auch komplett entfallen.
Pflicht zum maximal zumutbaren Arbeitseinsatz
Laut Reformtext sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte künftig dazu verpflichtet sein, "ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen".
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