Der Bundestag hat am Donnerstag mehrere von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgeschlagene Gesetzespläne für eine beschleunigte Digitalisierung des Gesundheitswesens gebilligt. Diese umfassen unter anderem die Etablierung einer elektronischen Patientenakte und des E-Rezepts, sowie den verbesserten Zugang zu Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke.
Es geht voran: Digitale Transformation im Gesundheitswesen
Diese Gesetzespläne, welche die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben sollen, wurden mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Der oppositionellen Partei, der AfD, stellte sich gegen die Pläne, während sich die Union enthielt.
Karl Lauterbach (SPD) plant, dass die elektronische Patientenakte (ePA) ab Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet wird. Wer die Akte nicht nutzen möchte, wird demnach dazu aufgefordert, Widerspruch einzulegen. Parallel dazu, soll das elektronische Rezept (E-Rezept) bereits ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard etabliert werden.
Verbesserter Zugang zu Gesundheitsdaten
Ebenfalls am Donnerstag wurde ein Gesetzentwurf zur „verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ beschlossen. Dieser zielt darauf ab, Gesundheitsdaten für „gemeinwohlorientierte Zwecke“ leichter und schneller nutzbar zu machen. Als Mittel zu diesem Zweck soll eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet werden.
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