Der Bundestag hat ein Paket zur Förderung erneuerbarer Energien verabschiedet, das den Ausbau von Solaranlagen auf Balkonen und landwirtschaftlichen Flächen erleichtern soll. Mit dem Ziel, 215 Gigawatt Photovoltaik bis 2030 zu generieren, soll der jährliche Zubau von Solaranlagen verdreifacht werden.
Balkon- und Agrar-PV im Fokus
Um die ambitionierten Ausbauziele zu erreichen, werden mit der beschlossenen Gesetzesänderung erhebliche Anstrengungen in allen Rechts- und Wirtschaftsbereichen geleistet. „Um die Ziele für den Ausbau der Photovoltaik zu verwirklichen, sind laut Bundesregierung weiterhin erhebliche Anstrengungen in allen Rechts- und Wirtschaftsbereichen erforderlich“, so die Bundesregierung. Mit Anpassungen insbesondere im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen die Weichen gestellt werden, um die beschlossenen Ausbauziele „in systemverträglicher Form“ zu erreichen.
Verdreifachung des jährlichen Zubaus
Die Regierung hat sich das Ziel gesetzt, den jährlichen Zubau von Solaranlagen zu verdreifachen, von 7,5 Gigawatt im Jahr 2022 auf 22 Gigawatt im Jahr 2026. Dafür soll der Planungs- und Zubau-Prozess beschleunigt und vereinfacht werden. Die Förderung für Solaranlagen, wie Agri-PV, Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV, soll gestärkt werden und zusätzliche Flächentypen für die Nutzung durch Photovoltaik geöffnet werden.
Erleichterung für Mieterstrom und Netzanschlüsse
Für Aufdachanlagen sind Änderungen geplant, um bürokratische Hürden zu beseitigen und die Netzanschlüsse zu beschleunigen. „Für Aufdachanlagen sollen bürokratische Hürden beseitigt werden, Mieterstrom und Balkon-PV sollen vereinfacht und die Netzanschlüsse beschleunigt werden“, bestätigt die Regierung. Dabei sollen die Anschlussbedingungen bundesweit vereinheitlicht und die Anmeldung von Balkon-PV beim Netzbetreiber eliminiert werden. Außerdem soll die Direktvermarktung von Strom flexibler und die Weitergabe von PV-Strom in Mietshäusern deutlich erleichtert werden, so der Plan.
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