Der Bundestag hat ein Gesetz zur rascheren Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldaten aus der Bundeswehr verabschiedet. Die Mehrheit der Stimmen kam von der Ampelfraktion, wohingegen Union und AfD gegen das Gesetz stimmten.
Kernelemente des neuen Gesetzes
Mit der neuen Gesetzgebung können künftig sowohl Zeit- als auch Berufssoldaten, die schwerwiegende Vergehen begangen haben, durch einen Verwaltungsakt aus dem Dienst entlassen werden. Darunter fallen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik oder eines Bundeslandes und eine Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane. Bei der bisherigen Rechtslage waren nach vierjähriger Dienstzeit Disziplinarverfahren erforderlich, die im Durchschnitt vier Jahre dauerten.
Johannes Arlt (SPD) betonte, dass ein „Notknopf“ für Soldaten benötigt wird, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung stehen. „Mit unserem Gesetzesentwurf wollen wir der Truppe ein Instrument in die Hand geben, mit dem sie Verfassungsfeinde zügig und effektiv aus ihren Reihen entfernen kann“, so Arlt.
Positionen der Opposition
Kerstin Vieregge (CDU) zeigte sich skeptisch gegenüber der Gesetzesinitiative und bemängelte eine mögliche Gefährdung rechtsstaatlicher Prinzipien. „Unsere Ablehnung basiert nicht auf einer Differenz über das Ziel der schnellen Entfernung von Verfassungsfeinden, sondern auf unserer Überzeugung, dass rechtsstaatliche Prinzipien unverzichtbar sind“, erklärte Vieregge. „Wir dürfen nicht zulassen, dass zur Erreichung dieses Ziels rechtsstaatliche Prinzipien geopfert werden, denn das wäre nämlich ein Erfolg für eben diese Feinde der Verfassung.“
Jan Nolte (AfD) sah keinen Bedarf für das Gesetz und argumentierte: „Extremisten werden schon immer aus der Bundeswehr entfernt, dafür brauchen wir die Ampel nicht“. Martina Renner (Die Linke) betonte die immense Gefahr von Soldaten in extrem rechten terroristischen Gruppen und wünschte sich, dass „diese Schutzgüter eindeutiger im Gesetz formuliert werden“.
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