Der Bundestag hat am letzten Donnerstag das vierte Bürokratieentlastungsgesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Union verabschiedet. Die Maßnahmen sollen die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten, darunter auch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht und die Verkürzung von Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege.
Beschlossene Änderungen und ihren Auswirkungen
Das vom Bundestag beschlossene Bürokratieentlastungsgesetz soll, nach eigenen Angaben der Bundesregierung, die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Dazu sollen etwa Formerfordernisse im Zivilrecht abgesenkt und Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht verkürzt werden. Des Weiteren wird für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht abgeschafft.
Im Rahmen der digitalen Modernisierung sind ebenfalls Änderungen vorgesehen. So soll es den Steuerbehörden künftig ermöglicht werden, Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte digital zum Abruf bereitzustellen.
Änderungen in der Umsetzung von Steuerverwaltungsakten
In Bezug auf die Steuerverwaltungsakte fällt die bisher vorgesehene Einwilligung des Empfängers weg. Stattdessen, so ist es im neugenehmigten Gesetz vorgesehen, soll eine Widerspruchslösung implementiert werden. Das bedeutet, dass die digitalen Steuerbescheide standardmäßig zum Abruf bereitgestellt werden, es sei denn, der Empfänger widerspricht dieser Lösung ausdrücklich.
Reaktionen auf das beschlossene Gesetz
Während die Koalitionsfraktionen und die Union dem Gesetz ihre Zustimmung gaben, stimmten die Linken-Gruppe und das BSW dagegen. Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung.
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