Der Deutsche Bundestag hat mit 381 Ja-Stimmen und 171 Gegenstimmen eine Änderung des “Schwangerschaftskonfliktgesetzes” beschlossen, um Schwangere vor Anfeindungen durch Abtreibungsgegner vor Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, besser zu schützen. Die Ampelfraktionen und die Gruppe der Linken sprachen sich dafür aus, während die CDU/CSU- und die AfD-Fraktion dagegen waren.
Debatte im Parlament
Canan Bayram (Grüne) argumentierte, dass das Gesetz das Recht von Frauen auf Beratung schützen soll. “Wir wollen mit diesem Gesetz eine Schutzzone einrichten, in der Frauen einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen bekommen, um für sie wichtige Entscheidungen zu treffen”, erklärte sie. Die Meinungsfreiheit, einschließlich “selbst dämlicher Meinungen”, sei ein hohes Gut, das es zu schützen gelte, so Bayram weiter.
Dem gegenüber stand die Meinung der Bettina Wiesmann (CDU), die keine Notwendigkeit für “pauschale Bannmeilen” sah. Sie argumentierte, dass religiöse Mahnwachen durch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit geschützt seien und lokale Konflikte bereits durch die Länder geregelt würden.
Reaktionen der Fraktionen
Katja Mast, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, hielt dagegen und betonte, dass die sogenannte Gehsteigbelästigung ein landesweites Problem sei. Sie widerlegte die Argumente von Wiesmann mit den Worten: “Wo ein Wille ist, ist ein Weg, und wo kein Wille ist, ist eine Ausrede”.
Beatrix von Storch (AfD) leugnete die Belästigung von Frauen und warf den Koalitionsfraktionen vor, ein Problem zu erfinden, um “mit staatlichen Repressionen gegen Christen und Lebensschützer vorzugehen”.
Katrin Helling-Plahr (FDP) betonte die Wichtigkeit von Schutz und Unterstützung für Frauen, Partner und Familien in solchen schwierigen Situationen. Sie forderte, dass diese Beratungseinrichtungen aufsuchen können, “ohne von übergriffigen sogenannten Lebensschützern bedrängt zu werden”.
Forderungen der Linken
Gökay Akbulut von der Linken-Gruppe begrüßte das Gesetz, forderte aber weitere Maßnahmen. Sie kritisierte das bestehende Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen durch den Paragraph 218 im Strafgesetzbuch und forderte dessen Abschaffung, da es international auf Unverständnis stoße. “Der Abbruch einer Schwangerschaft ist seit 153 Jahren in Deutschland eine Straftat und damit muss endlich Schluss sein”, sagte Akbulut.
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