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Startseite Deutschland & die WeltBundestag beschließt Bau-Turbo für schnelleren Wohnungsbau
Deutschland & die Welt

Bundestag beschließt Bau-Turbo für schnelleren Wohnungsbau

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 9. Oktober 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 9. Oktober 2025
Baustelle (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der Bundestag hat den sogenannten „Bau-Turbo“ beschlossen: Die Koalitionsfraktionen stimmten am Donnerstag für den Gesetzentwurf zur „Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“, die Opposition votierte dagegen. Mit neuen Ausnahmen im Baugesetzbuch sollen Verfahren beschleunigt und zusätzlicher Wohnraum ermöglicht werden, während der Bundesrat vor der Abstimmung in der kommenden Woche auf Gesundheitsschutz beim Lärmschutz und den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen pocht.

Neuregelungen für schnelleren Wohnungsbau

Mit der Neuregelung soll die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich schneller werden. Als weitgehende Flexibilisierung für den Wohnungsbau wird die Einfügung eines neuen Paragrafen 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschlagen. Erlaubt werden soll damit ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften.

Wenn eine Kommune sich entscheide, diesen „Bau-Turbo“ anzuwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen dann nicht mehr notwendig sein. Durch eine Anpassung des Paragrafen 31 Absatz 3 des Baugesetzbuches werde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Bebauungsplans hinaus ermöglicht, heißt es in dem Entwurf weiter. So könne beispielsweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden.

Im unbeplanten Innenbereich soll über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch dort die Neuerrichtung von Wohngebäuden ermöglicht werden, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen. Auch im Außenbereich soll einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Zudem soll mit innovativen Lärmschutzlösungen mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglicht werden. In begründeten Fällen sollen daher Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm zulässig sein. Zudem dürfe auch in zweiter Reihe gebaut werden, und Supermarkt-Gebäude könnten aufgestockt werden. Die kommunale Planungshoheit werde jedoch gewahrt. Der „Bau-Turbo“ ist auf fünf Jahre befristet.

Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das sei ein wichtiges Instrument, um Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu schützen, heißt es. Deshalb werde der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert.

Positionen von Bundesrat und Ländern

Der Bundesrat, der in der kommenden Woche über den Entwurf abstimmen soll, pocht derweil darauf, dass ein aus Gesundheitsschutzgründen gebotenes Lärmschutzniveau weiterhin gewährleistet bleiben müsse. Außerdem verlangen die Länder wegen der Systemrelevanz der Landwirtschaft vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Situation einen langfristigen Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen im Außenbereich. Dieses Anliegen werde durch klimabedingte Umweltveränderungen noch verstärkt.

Kritik aus der Opposition

Aus der Opposition kommt der Vorwurf, die Bundesregierung heize mit dem „Bau-Turbo“ zur Beschleunigung von Verfahren in Wirklichkeit die Bodenspekulation an. „Statt des schnellen Baus von günstigem Wohnraum folgt damit die planlose Versiegelung von Äckern und Grünflächen, die ökologisch und städtebaulich problematische Zersiedelung der Stadtränder und des ländlichen Raums sowie der Verlust öffentlicher Räume“, hieß es von den Linken. Problematisch sei auch die Schwächung der kommunalen Planungshoheit.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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