Die Bundesregierung zeigt sich zurückhaltend in Bezug auf die mögliche Ausstellung eines Haftbefehls gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. Die Entscheidungsprozesse des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und die damit einhergehenden Beweisprüfungen werden abgewartet, aber grundsätzlich unterstützt.
Bundesregierung hält sich bedeckt
Regierungssprecher Steffen Hebestreit erklärte am Mittwoch in Berlin, dass die Anträge des Chefanklägers des IStGH zunächst von dem zuständigen Richterausschuss geprüft werden. „Auch muss geprüft werden, ob die Belege, die er dafür anführt, ausreichen, um einen Haftbefehl zu erlassen.“ Die Entscheidung darüber liege in der Zukunft und müsse, unabhängig von ihrem Ausgang, bewältigt werden. „Und so viel Zeit nehmen wir uns auch, uns darauf vorzubereiten“, fügte Hebestreit hinzu. Trotz der komplexen Situation unterstrich er die grundsätzliche Unterstützung der Bundesregierung für den Internationalen Strafgerichtshof.
Außenministerin Baerbocks Position
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) äußerte sich bereits am Dienstag gegenüber der „Bild“. Sie betonte, dass die laufenden Prozesse zunächst abgewartet werden müssten, und kritisierte dabei die „Gleichzeitigkeit“ der Haftbefehlsanträge gegen Netanjahu und führende Vertreter der Hamas.
Die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs
Der Chefankläger des IStGH, Karim Ahmad Khan, hatte diesen Montag bekannt gegeben, Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Netanjahu und Verteidigungsminister Joaw Galant sowie mehrere Hamas-Anführer beantragt zu haben. Die Entscheidung darüber steht noch aus und wird sowohl national als auch international mit Spannung erwartet.
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