Die Bundesregierung verzögert die Beseitigung von Hindernissen beim Ausbau erneuerbarer Energien und der Verkehrsinfrastruktur, trotz einer fast einjährigen Einigung auf Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz. Es gibt bisher keinen Zeitplan für die Umsetzung, was bei Kritikern auf Unverständnis stößt.
Verzögerungen beim Ausbau erneuerbarer Energien und Verkehrsinfrastruktur
Die Ampelkoalition hat sich laut dem „Spiegel“ vor fast einem Jahr darauf verständigt, das Bundesnaturschutzgesetz zu verändern. Bisher gibt es jedoch keine konkreten Schritte zur Umsetzung dieser Einigung. Dies wurde in einer Antwort auf eine schriftliche Frage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag von der Bundesregierung bestätigt. Die Bundesumwelt- und das Bundesbauministerium befinden sich in einem „intensiven Austausch“, jedoch könnten „aktuell keine näheren Informationen gegeben werden“.
Geplante Änderungen und Kritik
Christoph Ploß, Obmann der Union im Verkehrsausschuss, kritisiert das Fehlen eines Zeitplans für die neue Regelung. Die geplante Änderung des Gesetzes sieht vor, dass beim Bau von neuen Windanlagen, Gleisen oder Straßen keine Ersatzflächen mehr bereitgestellt werden müssen. Stattdessen können die Betreiber auch Geld als Kompensation zahlen. Ploß äußerte sich hierzu kritisch: „Eine Koalition, die selbst bei der gesetzestechnischen Umsetzung relativ einfacher Maßnahmen Erinnerungen an den Bau des Berliner Flughafens weckt, hat fertig“.
Bedeutung für die Energiewende
Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie, Wolfram Axthelm, betonte die Dringlichkeit der Änderung des Naturschutzgesetzes für die Windbranche. Um bei der Energiewende aufzuholen sei eine Wahlmöglichkeit zwischen Flächenersatz und finanzieller Kompensation nötig. Dies könnte dazu beitragen, „zusammenhängende, länderübergreifende Biotopverbunde zu etablieren“.
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