Die Bundesregierung plant eine Neufassung der Gefahrstoffverordnung, die ursprünglich darauf abzielte, den Umgang mit potenziell asbestbelasteten Gebäuden zu regeln. Laut neuesten Informationen wird jedoch nun ein Rückzieher in Bezug auf Asbest-Erkundungen in Gebäuden vor 1993 gemacht, um Mehrkosten für Eigentümer zu vermeiden.
Von Asbest-Erkundungen zu “zumutbarem Aufwand”
Die Bundesregierung verändert die Pläne zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung. Ursprünglich sollte der Umgang mit alten, potenziell asbestbelasteten Gebäuden neu geregelt werden, um einen besseren Schutz vor Asbest im Bestand zu erzielen. Diese Pläne sahen vor, dass bei Bau- oder Umbauarbeiten in einem Haus mit Baujahr 1993 oder älter eine verpflichtende Suche nach gefährlichen Stoffen durchgeführt werden musste.
Die “Süddeutsche Zeitung” berichtete in ihrer Freitagausgabe, dass diese sogenannte Asbest-Erkundung aus dem Entwurf des Arbeitsministeriums für Änderungen an der Gefahrstoffverordnung gestrichen wurde. Anstelle dessen sollen Auftraggeber nur noch Unterlagen zur Verfügung stellen, die sie mit “zumutbarem Aufwand” beschaffen können.
Politische statt fachliche Erwägungen
Die Änderung der ursprünglichen Pläne erfolgt offenbar aufgrund politischen Drucks und nicht wegen fachlicher Bedenken. “Es gibt erhebliche Bedenken, dass zu weitreichende Pflichten beispielsweise die energetische Gebäudesanierung behindern könnten”, schrieb Wolfgang Schmidt (SPD), Kanzleramtsminister, in einem Brief an Verbände aus der Bauwirtschaft. Das Arbeitsministerium, ebenfalls SPD-geführt, teilte auf Anfrage mit, die neue Verordnung befinde sich in der regierungsinternen Ressortabstimmung.
Reaktionen aus der Baubranche
Diese Abkehr von der Pflicht zur Asbest-Erkundung stößt auf Kritik. Aus der Baubranche heißt es, der Klimaschutz werde gegen die Gesundheit der Bauarbeiter ausgespielt. Die Bundesregierung solle stattdessen Bauherren finanziell bei der Erkundung, Sanierung und Entsorgung unterstützen. Dies fordert auch Norbert Kluger von der Berufsgenossenschaft Bau.
Asbest ist seit 1993 verboten. Doch ist die Mineralfaser laut offiziellen Daten noch immer für mehr als die Hälfte aller tödlichen Berufskrankheiten verantwortlich. Schätzungsweise sterben jährlich 1.500 Menschen an den Folgen von Asbest. Das Pestel-Institut kam im Auftrag der Gewerkschaft IG Bau zu dem Ergebnis, dass sich vermutlich noch immer über 20 Millionen Tonnen asbesthaltige Materialien in älteren Häusern befinden.
✨ durch KI bearbeitet, .