Die Bundesregierung hat den vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermords entschieden zurückgewiesen, dabei wurde die Enthaltung vor politischer Instrumentalisierung betont. Derweil verteidigte sich Israel gegen die Anschuldigungen, während das Hauptverfahren Jahre dauern kann.
Vorwurf des Völkermords
Steffen Hebestreit als Sprecher der Bundesregierung äußerte am Freitag, dass der Vorwurf des Völkermords gegenüber Israel, der vor dem IGH erhoben wurde, von der Bundesregierung “entschieden und ausdrücklich” zurückgewiesen wird. “Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage”, so Hebestreit. Zudem betonte er, dass sich Deutschland “angesichts der deutschen Geschichte und des Menschheitsverbrechens der Shoa” besonders verpflichtet fühle, der Konvention gegen Völkermord zu folgen.
Israel verteidigt sich
Israel hat am Freitag vor dem IGH den Vorwurf des Völkermords vehement zurückgewiesen und die Vorwürfe Südafrikas als “verdreht” und “verzerrt” bezeichnet. Tal Becker, einer der israelischen Anwälte, machte die Praxis der Hamas, ihre Kämpfer und militärischen Einrichtungen in ziviler Infrastruktur zu verbergen, für das Leid der Zivilbevölkerung in Gaza verantwortlich. “Das Schlüsselelement des Völkermords, die Absicht, ein Volk ganz oder teilweise zu vernichten, fehlt völlig”, so Becker.
Die Rolle der Bundesregierung
Die Bundesregierung kündigte an, in der Hauptverhandlung als Drittpartei zu intervenieren, und bestätigte dabei ihre Unterstützung für die Arbeit des IGH, wie sie es seit vielen Jahrzehnten tut. Sie argumentierte weiterhin, dass das Ziel der Hamas darin bestehe, Israel zu vernichten.
Die Anschuldigungen Südafrikas
Südafrika hatte Israel zuvor bei den Verhandlungen in Den Haag vorgeworfen, bei seinem militärischen Vorgehen in Gaza ein “Muster von völkermörderischem Verhalten” gezeigt zu haben. Die südafrikanischen Ankläger behaupteten, dass die Beweise der letzten 13 Wochen ein klares Verhaltensmuster zeigten, das eine plausible Behauptung von völkermörderischen Handlungen rechtfertige.
Zukunft des Verfahrens
Das Gericht muss zunächst über einen Eilantrag entscheiden. Das Hauptverfahren kann Jahre in Anspruch nehmen. In der “Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes” wird Völkermord definiert als bestimmte “Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.”
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