Im Zuge der Auseinandersetzung um die Legalisierung von Cannabis verspricht die Bundesregierung den Ländern Gesetzesänderungen und mehr Geld für Präventionsprogramme. Ziel ist es, die Einberufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat zu verhindern.
Änderungen im Cannabisgesetz und erhöhte Präventionsmaßnahmen
Nach Angaben des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ geht aus einer Protokollerklärung der Bundesregierung für die Sitzung des Bundesrates am Freitag hervor, dass die Ampel-Regierung vor dem geplanten Inkrafttreten der Regelungen für die Cannabis-Anbauvereine am 1. Juli gesetzliche Änderungen umzusetzen plant, die von den Bundesländern zuvor gefordert wurden.
So werde die Kontrolle der Anbauvereine von den Überwachungsbehörden nicht mehr jährlich, sondern nur noch in „regelmäßigen“ Abständen erfolgen. Dies solle den Ländern einen „ausreichend flexiblen und risikobasierten Handlungsspielraum bei der Umsetzung des Cannabisgesetzes“ bieten. Zudem soll den Anbauvereinen untersagt werden, gemeinsam größere Anbauflächen zu bewirtschaften, um „kommerzielle Plantagen vergleichbare Großanbauflächen“ auszuschließen. Darüber hinaus beabsichtigt die Regierung zu klären, welche Tätigkeiten von den Anbauvereinen nicht ausgelagert werden dürfen, um eine „europarechtswidrige Kommerzialisierung des Anbaus“ zu verhindern.
Erhöhung der Mittel für Prävention
Des Weiteren sichert die Bundesregierung den Ausbau von Präventionsangeboten für Kinder und Jugendliche zu. In der Protokollerklärung wird dargelegt, dass die Mittel für die Cannabisprävention in diesem Jahr um sechs Millionen Euro erhöht werden und diese Erhöhung in den Folgejahren fortgeführt werden soll. Zusätzlich stehen in diesem Jahr weitere 1,5 Millionen Euro für die Suchtprävention bereit.
Umstrittene Amnestieregelung bleibt
Trotz Kritik der Länder will die Bundesregierung an der geplanten Amnestieregelung festhalten. Sie wird als „Frage der Gerechtigkeit“ beschrieben und soll dem verfassungsrechtlichem Prinzip entsprechen. Die Regierung erkennt die Bedenken der Länder an, argumentiert jedoch, dass Haftentschädigungen oder eine Strafbarkeit von Amtsträgern „unwahrscheinlich“ seien.
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