Die Bundesregierung hat den Weg für eine Verlängerung der Energiepreisbremsen bis Ende April freigemacht, welche eigentlich zum Jahresende auslaufen würden. Das Vorhaben muss nun allerdings noch von der EU-Kommission und dem Bundestag abgesegnet werden.
Energiepreisbremse soll bis Ende April gelten
Die Preisobergrenzen für Erdgas, Strom und Wärme sollen nach einem Beschluss der Bundesregierung weiterhin gelten, wie das Bundeswirtschaftsministerium bekanntgab. Die Minister entschieden während der Kabinettssitzung am Mittwoch, die gedeckelten Preise bis Ende April zu verlängern. „Man befinde sich aber dazu in ‚intensiven Gesprächen‘ mit der EU-Kommission“, so das Ministerium.
Zustimmung von EU und Bundestag erforderlich
Die Verlängerung der Preisdeckelung ist an die Zustimmung der EU-Kommission und des Bundestages gekoppelt. Die Grundlage hierfür ist die Erweiterung des EU-rechtlichen Beihilferahmens (TCTF). Ohne diese könnten die Preise bereits am 31. Dezember freigegeben werden.
Begrenzung der Verbrauchskosten
Mit der Energiepreisbremse werden vor allem Haushaltskunden geschützt. Die Tarife sind auf 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom und 12 Cent für Gas gedeckelt. Diese Obergrenzen betreffen 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für Gas und Wärme bzw. des aktuell prognostizierten Verbrauchs für Strom. Für Großverbraucher gelten Deckelungen auf die Nettopreise von 7 Cent für Gas, 7,5 Cent für Wärme und 13 Cent für Strom. Diese gesetzlichen Preise gelten für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.
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