Die Bundesregierung will die psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten ausweiten und stärken. Das Kabinett hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschlossen. Künftig sollen unter anderem Betroffene häuslicher Gewalt sowie Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung leichter Zugang zu kostenfreier Unterstützung im Strafverfahren erhalten.
Anspruch auf Begleitung und anwaltlichen Beistand
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) legte dem Kabinett einen Gesetzentwurf vor, der die psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten stärken soll. Demnach sollen insbesondere künftig auch Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben. Zusätzlich sollen sie Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung soll der Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung generell vereinfacht werden.
„Wir haben es mit einem riesigen Dunkelfeld zu tun“
Hubig verwies auf das Ausmaß von Gewalt in Partnerschaften. Partnerschaftsgewalt betreffe Millionen Menschen in Deutschland, insbesondere Frauen. Wörtlich sagte sie: „Wir haben es mit einem riesigen Dunkelfeld zu tun: 19 von 20 Fällen werden nicht angezeigt.“ (Hubig) Deshalb wolle man Betroffene von Partnerschaftsgewalt besser unterstützen. Der Gesetzentwurf sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt, so Hubig.
Erleichterter Zugang und höhere Vergütung
Zu den geplanten Änderungen gehört, dass minderjährige Opfer und Menschen mit Behinderung ohne Antrag eine psychosoziale Prozessbegleitung erhalten können. Erwachsene Opfer schwerer Straftaten sollen ebenfalls ohne Nachweis besonderer Schutzbedürftigkeit Anspruch auf kostenfreie Begleitung haben. Zudem wird die Vergütung für Prozessbegleiter erhöht, um das Angebot langfristig sicherzustellen.
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