Angesichts der zunehmenden Anzahl vollstreckter Todesurteile weltweit weigert sich die Bundesregierung, Informationen zu deutschen Staatsbürgern in ausländischen Todeszellen preiszugeben. Der Grund liegt in dem Schutz von Persönlichkeitsrechten und der Tatsache, dass es sich bei jedem Fall um einen Einzelfall handelt.
Bundesregierung bedeckt hinsichtlich deutscher Insassen in Todeszellen
Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes erklärte am Mittwoch in Berlin: „Das hat den einfachen Grund, dass das ja immer Einzelfälle sind.“ Er fügte hinzu, dass die Bundesregierung dieses Thema sehr ernst nehme und man auf außenpolitischer Ebene alles Erreichbare unternimmt, um auf eine Abschaffung der Todesstrafe hinzuwirken. „Aber es gibt solche Fälle“, so der Sprecher. Er betonte die sorgfältige Handhabung solcher Fälle aus Rücksichtnahme auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.
Steigende Anzahl vollstreckter Todesurteile weltweit
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International teilte kürzlich mit, dass im letzten Jahr weltweit mindestens 1.153 Todesurteile vollstreckt wurden, die höchste Zahl seit 2015. Ein kleiner Kreis von Ländern ist für den beunruhigenden Anstieg hauptverantwortlich: der Iran mit fast drei Vierteln (853) aller registrierten Hinrichtungen, gefolgt von Saudi-Arabien mit 15 Prozent (172). Weiterhin auf der Liste der aktiven Vollstrecker standen Somalia (38) und die USA (24). Auch die Anzahl der neu verhängten Todesurteile stieg 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent (2.428).
Die Bundesregierung unterstrich trotz des Anstiegs ihren Einsatz für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe, ohne jedoch konkrete Zahlen über betroffene deutsche Staatsbürger preiszugeben.
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