Die Bundesregierung plant eine Überprüfung des juristischen Grundsatzes „Nein heißt Nein“, so berichtet der „Tagesspiegel“. Diese Evaluierung soll feststellen, ob die aktuellen Regeln im deutschen Strafrecht den Vorgaben der Istanbul-Konvention entsprechen.
Überprüfung des Sexualstrafrechts
Der juristische Grundsatz „Nein heißt Nein“, der 2016 in das deutsche Strafrecht aufgenommen wurde, steht laut Regierungskreisen vor einer Evaluierung. Dies berichtet der „Tagesspiegel“. Es soll geprüft werden, ob die gegenwärtigen Bestimmungen im Einklang mit den Vorgaben der Istanbul-Konvention stehen. Der Vertrag, der 2018 in Deutschland ratifiziert wurde, fordert, dass die Zustimmung zu sexuellen Handlungen „freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person“ gegeben werden muss.
Anpassung an internationale Vorgaben
Sollten die aktuellen rechtlichen Regelungen nicht den Anforderungen der Konvention entsprechen, könnte eine Überarbeitung notwendig werden. Einer Sprecher des Familienministeriums betonte gegenüber dem „Tagesspiegel“, dass die Evaluierung dringend geboten sei, um zu klären, „wie der Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts in der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Anwendungspraxis dieser Norm umgesetzt wird“.
Zusammengefasst soll die Evaluierung also klären, ob und wie der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wirksam den Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts gewährleistet und ob er den internationalen Vereinbarungen der Istanbul-Konvention gerecht wird.
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