Die Bundesregierung plant eine Verschärfung des Strafrechts, um die Sicherheit an deutschen Flughäfen zu verbessern. Dies soll durch höhere Strafen für das Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen erreicht werden, wie Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) mitteilte.
Verstärkung der Strafen für Sicherheitsverletzungen
Volker Wissing (FDP), Verkehrsminister, äußerte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Die Strafen für das Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen sind zu niedrig. Wer vorsätzlich auf das Gelände eines Flughafens vordringt, gefährdet die Sicherheit von Menschen und richtet einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden an. Das muss künftig als Straftat verfolgt werden. Hierfür müsste es nach meiner Vorstellung eigentlich eine Freiheitsstrafe geben, mindestens aber eine empfindliche Geldstrafe.“ Wissing und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben Innenministerin Nancy Faeser (SPD) weiter aufgefordert, einen Vorschlag für eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zu erarbeiten.
Unterstützung durch die Innenministerin
Innenministerin Faeser signalisierte ihre Bereitschaft zur Initiative und antwortete, dass sie diese „gerne aufgreift“. Ein entsprechendes Schreiben liegt den Funke-Zeitungen vor. Wissing unterstrich die Dringlichkeit von Reformen: „Jetzt kommt es darauf an, keine Zeit zu verlieren und das Luftsicherheitsgesetz rasch anzupassen. Es ist keine Bagatelle, mal eben den Flugbetrieb lahmzulegen. Das kann man nicht mit einer Geldbuße abtun.“
Überprüfung der Sicherheitskonzepte gefordert
Zusätzlich zu den Änderungen in der Rechtslage forderte Wissing die Flughafenbetreiber auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen. „Hundertprozentige Sicherheit gibt es nie – auch nicht an Flughäfen“, erklärte er. „Was jetzt in Hamburg passiert ist, muss Anlass für alle Flughafenbetreiber sein, die eigenen Sicherheitskonzepte zu überprüfen und nachzusteuern, wenn es Verbesserungsmöglichkeiten gibt.“ Er lobte auch die Entscheidung des Hamburger Flughafens, das Sicherheitskonzept zu überarbeiten und sofort mit baulichen Maßnahmen die erkannte Lücke zu schließen.
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