Gesetzentwurf zur Verhinderung von Protesten vor Beratungsstellen und Praxen für Schwangerschaftsabbrüche wurde von den Bundesministerien für Justiz und Familie vorgelegt. Die sogenannte Gehsteigbelästigung soll damit verboten werden, wobei die Länder verpflichtet werden, einen uneingeschränkten Zugang zu den Beratungsstellen sicherzustellen.
Einigung auf Gesetzentwurf
Nach langer Diskussion haben sich das Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerium auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Proteste gegen Schwangerschaftsabbrüche vor Beratungsstellen und Praxen verbieten soll, wie der Spiegel berichtet. Bisher hatten die Ministerien Schwierigkeiten, die Gewichtung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Schwangeren und der Meinungsäußerungsfreiheit der Protestierenden festzulegen.
Vorgesehene Maßnahmen
Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen die Länder verpflichtet werden, für einen ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen zu sorgen. Es wird vorgesehen, dass keine Hindernisse vor einer Beratungsstelle oder Praxis errichtet werden dürfen. Zudem sollen Schwangere in Hör- und Sichtweite nicht gegen ihren Willen angesprochen, bedrängt oder eingeschüchtert werden dürfen. Es soll auch verboten werden, unwahre Darstellungen zu Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch zu verteilen, die auf eine starke emotionale Beunruhigung der Schwangeren abzielen. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Stellungnahme der Bundesfamilienministerin
Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) äußerte sich dazu wie folgt: „Es kann nicht sein, dass eine Frau, die vor einer höchstpersönlichen Entscheidung steht, möglicherweise der schwersten ihres Lebens, bedrängt, eingeschüchtert oder mit emotionalisierenden Bildern konfrontiert wird“. Sie betonte, dass die Meinungsfreiheit der sogenannten „Lebensschützer“ in solchen Fällen ihre Grenzen finde. Paus kündigte an, das Gesetzgebungsvorhaben zügig abschließen zu wollen.
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