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Bundesregierung plant neue Wohngemeinnützigkeit trotz Kritik

Die Bundesregierung plant, eine sogenannte neue Wohngemeinnützigkeit einzuführen, um bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Die Maßnahme stößt jedoch auf Kritik von der Union, die Missbrauchspotential und Mängel in der Effizienz der Regelung sieht.

Neue Wohngemeinnützigkeit zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum

Das Jahressteuergesetz, welches das Kabinett am Mittwoch verabschieden will, sieht die Einführung einer sogenannten neuen Wohngemeinnützigkeit vor. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) äußerte gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“ ihre Freude darüber, dass „dieses so wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag“ umgesetzt werden kann. Die Regelung sieht umfassende Steuererleichterungen für soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen vor, die günstigen Wohnraum bereitstellen. Für Geywitz könnten „rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland“ von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren.

Kritik von der Union

Von Seiten der Union kommt allerdings Kritik an der geplanten Maßnahme. Ulrich Lange, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion für Bauen und Wohnungswesen, bezeichnet die neue Wohngemeinnützigkeit gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern als „einen schönen Begriff, aber ohne echte Substanz, um tatsächlich bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“. Für Lange ist die Regelung, die im Jahr 1990 abgeschafft wurde, missbrauchsanfällig, was der Skandal um die Neue Heimat zeigte.

Forderung nach weiteren Maßnahmen

Lange fordert, dass die Bundesregierung sicherstellen muss, dass sich bekannte Missbrauchsfälle nicht wiederholen. Darüber hinaus hält der CSU-Politiker die Maßnahme für ungeeignet, um schnell bezahlbaren Wohnraum zu realisieren. „Klar ist, dass Maßnahmen im steuerlichen Bereich nicht kurzfristig den Bau von neuen Wohnungen ermöglichen, sondern eher mittelfristig und auch nur in Verbindung mit weiteren Instrumenten wie einer Senkung der Baukosten und zielgerichteten Förderprogrammen.“ Dennoch sieht die Union steuerliche Erleichterungen grundsätzlich als ein Instrument für bezahlbaren Wohnraum an. Dazu gehören laut der Union auch „zum Beispiel höhere Freibeträge bei der Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer“.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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