Die Bundesregierung hat einen Nachtragshaushalt für 2023 angekündigt, um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, der die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2021 für nichtig erklärt hatte. Dabei wird das vierte Jahr in Folge die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ausgesetzt, um “Rechtssicherheit” zu schaffen und “alle eingegangenen Rechtsverpflichtungen” zu erfüllen.
Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Beschlusses
Das Kabinett der Bundesregierung fasste am Montag einen Beschluss, um dem von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hervorgehobenen Bedarf gerecht zu werden, “keine zusätzlichen Schulden” aufzunehmen, sondern “im Ergebnis sogar weniger”. Dies bezieht sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Umwidmung von Krediten in Höhe von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2021 für nichtig erklärt hatte. Ebenso sind andere Bundeprogramme wie der Krisenfonds WSF von diesem Urteil betroffen.
Anpassung der Verteilung der Kreditaufnahme
Laut Lindner müsse die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023 “aus verfassungsrechtlichen Gründen verändert werden”. Daher vollziehe die Bundesregierung den Beschluss einer Notlage, die angesichts der Energiekrise im vergangenen Winter festgestellt wurde, auch im Haushalt 2023 nach.
Einhaltung der Schuldenbremse
Zudem wurde betont, dass die Bundesregierung das vierte Jahr in Folge die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse aussetzen muss. Trotzdem steht laut dem Finanzministerium außer Frage, dass “alle eingegangenen Rechtsverpflichtungen” von der Bundesregierung erfüllt werden.
Details zum Nachtragshaushalt 2023
Der Nachtragshaushalt 2023 sieht eine Einnahme aus Krediten in Höhe von 43,2 Milliarden Euro vor. Dagegen beläuft sich die Nettokreditaufnahme des regulären Kernhaushalts auf 27,4 Milliarden Euro, statt der bisher geplanten 45,6 Milliarden.
Legislative Schritte
Der Nachtragshaushalt soll am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Bereits am Dienstag möchte sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Rahmen einer Regierungserklärung zur gegenwärtigen Haushaltslage äußern. Der reguläre Bundeshaushalt 2024 liegt derzeit jedoch auf Eis und es wird erwartet, dass ein Beschluss in diesem Jahr nur noch durch Sondersitzungen ermöglicht werden kann.
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