Die Bundesregierung hat neue Honoraruntergrenzen für die Kulturförderung angekündigt, um das teilweise „erschreckend niedrige“ Einkommen von freien Künstlern zu verbessern. Die neue Regelung soll vor allem Empfänger von Fördermitteln betreffen und ab Juli 2024 verbindlich sein.
Neue Honoraruntergrenzen für die Kulturförderung
Claudia Roth (Grüne), die Kulturstaatsministerin, gab am Dienstag im Bundeskanzleramt bekannt, dass künftig professionelle, freie Kreative in den Sparten darstellende Kunst, bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung erhalten werden. Dies trifft zu, wenn sie für Empfänger von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausüben.
Roth kommentierte die Situation der freien Künstler mit den Worten: „Das Einkommensniveau vieler freier Künstler ist nach wie vor erschreckend niedrig. Dies belegt nicht zuletzt die aktuelle Studie des Deutschen Kulturrates.“ Sie betont, dass künstlerische und kreative Arbeit „angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts“ auch „angemessen vergütet“ werden müsse.
Verpflichtung für Förderungen
Die neue Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und soll ab dem 1. Juli 2024 verbindlich sein.
Maßstab für Honoraruntergrenzen
In Bezug auf die Maßstäbe für die festzulegenden Honoraruntergrenzen, wird auf die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstler und Kreativen verwiesen. Mit der Einführung dieser Maßnahmen will die Bundesregierung „mit gutem Beispiel vorangehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einfordern,“ so Roth.
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