Die Bundesregierung plant die Einführung einer klareren Vergütungsstruktur für Betriebsräte. Dies erfolgt, um rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen, die durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs Anfang dieses Jahres entstanden sind.
Neuregelung der Betriebsratsvergütung
Die Bundesregierung möchte die Vergütung von Betriebsräten eindeutiger regeln. Im Zuge dessen sollen zusätzliche, im Amt erworbene Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten nur dann zu einer höheren Bezahlung der Arbeitnehmervertreter führen, wenn diese in Beziehung zu einer bestimmten, offenen Stelle im Unternehmen stehen und das Anforderungsprofil der Stelle von dem Betriebsratsmitglied erfüllt wird.
Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium
Wie aus einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht, der vom „Handelsblatt“ (Montagausgabe) zitiert wird, soll mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes die seit Januar dieses Jahres bestehende Rechtsunsicherheit beendet werden. Der Bundesgerichtshof hatte damals den Freispruch für mehrere VW-Manager aufgehoben. Ihnen wurde vorgeworfen, den Betriebsräten von Volkswagen eine überhöhte Vergütung gewährt zu haben.
Klare Definition der Vergleichsgruppe
Der Referentenentwurf legt zudem fest, wie eine Gruppe vergleichbarer Arbeitnehmer definiert werden kann, anhand derer sich das Gehalt von Betriebsräten orientieren soll. Darüber hinaus wird klargestellt, dass der Zeitpunkt der Amtsübernahme des Betriebsrats als Basis für die Bildung der Vergleichsgruppe herangezogen wird.
Anlehnung an Reformvorschläge einer Juristenkommission
Bei seinem Entwurf orientiert sich das Arbeitsministerium eng an den Reformvorschlägen einer Juristenkommission, die Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Mai einberufen hatte.