HASEPOST
 
HASEPOST

Bundesregierung plant härteres Vorgehen gegen Scheinvaterschaften

Die Bundesregierung plant eine stärkere Bekämpfung von Scheinvaterschaften zur Absicherung des Aufenthaltsrechts. Am Mittwoch hat das Kabinett einem Gesetzentwurf des Innen- und Justizministeriums zugestimmt, der sich speziell auf solche Fälle konzentriert.

Kampf gegen Scheinvaterschaften

Die derzeitige Situation betrifft Fälle, in denen Männer die Vaterschaft für Kinder anerkennen, obwohl sie keinerlei genetische oder soziale Bindung zu ihnen haben. Laut dem Innen- und Justizministerium dient diese Anerkennung in erster Linie der Sicherung des Aufenthaltsrechts für Personen, die eigentlich keinen Anspruch darauf haben. „Durch die Anerkennung erwirbt das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft.“, sagt ein Sprecher des Ministeriums. Es wird vermutet, dass die Männer, die sich als Scheinväter zur Verfügung stellen, dafür oft Geld erhalten.

Vorherige Herausforderungen

Obwohl Scheinvaterschaften bereits illegal sind, haben die Behörden bisher Schwierigkeiten, effektiv dagegen vorzugehen. Alle bisherigen Versuche, die rechtlichen Vorschriften in diesem Bereich zu verschärfen, sind entweder in Karlsruhe gescheitert oder haben sich als wenig effektiv erwiesen. Der neue Gesetzentwurf zielt darauf ab, diese Herausforderungen zu überwinden und das Problem der Scheinvaterschaften effektiver anzugehen.

Mit diesem Schritt unterstreicht die Bundesregierung ihre Entschlossenheit, das Einwanderungsrecht durchzusetzen und Missbrauch vorzubeugen. Das endgültige Gesetz wird weiterhin diskutiert und überprüft, um sicherzustellen, dass es den gewünschten Effekt hat und keine unbeabsichtigten negativen Konsequenzen mit sich bringt.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion