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Startseite Deutschland & die WeltBundesregierung plant Fußfesseln für Täter häuslicher Gewalt zum Opferschutz
Deutschland & die Welt

Bundesregierung plant Fußfesseln für Täter häuslicher Gewalt zum Opferschutz

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 23. August 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 23. August 2025
Polizei (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die Bundesregierung plant, Opfer häuslicher Gewalt durch elektronische Überwachung von Tätern besser zu schützen. Ein Gesetzentwurf sieht Fußfesseln mit Frühwarnsystem, automatische Alarmierung der Polizei und schärfere Strafen vor; Familiengerichte sollen entsprechende Auflagen verhängen können.

Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Hubig

Nach einem Bericht der Zeitungen der Funke-Mediengruppe sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, dass Familiengerichte Täter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Opfer sollen über ein Empfangsgerät gewarnt werden, sobald ein festgelegter Mindestabstand unterschritten wird; auch die Polizei soll dann automatisch alarmiert werden. Die SPD-Politikerin will die elektronische Überwachung auf „Hochrisikofälle“ beschränken. Familienrichter sollen das Tragen einer Fußfessel zunächst für höchstens ein halbes Jahr anordnen dürfen; die Auflage kann mehrfach um jeweils drei Monate verlängert werden, wenn die Gefahr nach Einschätzung des Gerichts fortbesteht.

Hubig schafft mit der geplanten Änderung des Gewaltschutzgesetzes eine bundesweite Regelung. Mehrere Bundesländer haben bereits eigene Rechtsgrundlagen für solche Fälle. Zudem sollen Familiengerichte Täter zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können und zur besseren Einschätzung der Bedrohungslage Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern dürfen. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen will die Justizministerin härter bestrafen: Künftig drohen bis zu drei Jahre Gefängnis statt bisher zwei, wenn Auflagen missachtet werden. Hubig strebt an, dass die neuen Regelungen Ende 2026 in Kraft treten.

Frühwarnsystem und Begründung

Bei einem Verstoß gegen eine Gewaltschutzanordnung ohne elektronische Aufenthaltsüberwachung müsse das Opfer die Polizei selbst informieren, heißt es in dem Entwurf, den Hubig in die regierungsinterne Abstimmung gegeben hat. „In diesem Fall wird sich der Täter meist schon in nächster Nähe zum Opfer aufhalten. Bei einem Alarm über die elektronische Aufenthaltsüberwachung wird bereits frühzeitig erkannt werden können, wie nah der Täter dem Opfer gekommen ist.“, heißt es in dem Entwurf, den Hubig in die regierungsinterne Abstimmung gegeben hat. Dann könnten frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um das Opfer zu schützen.

Zahlen und Vorbild Spanien

In Deutschland werden laut Bundesjustizministerium jährlich etwa 250.000 Menschen als Opfer von häuslicher Gewalt aktenkundig – die tatsächliche Zahl dürfte weitaus höher liegen. Meist handele es sich bei den Betroffenen um Frauen: „Alle drei Tage wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet“, heißt es aus dem Bundesjustizministerium.

Das Vorbild für die Neuerung ist Spanien: Dort ist es seit 2009 möglich, dass der Täter in Fällen von häuslicher Gewalt eine elektronische Fußfessel tragen muss und das Opfer freiwillig ein Empfangsgerät erhalten kann. Seitdem sei kein Opfer mehr getötet worden, wenn der Täter mittels Fußfessel überwacht wurde, heißt es in Hubigs Gesetzentwurf.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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