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Startseite Deutschland & die WeltBundesregierung plant 25 Millionen Euro Entschädigung für Opfer
Deutschland & die Welt

Bundesregierung plant 25 Millionen Euro Entschädigung für Opfer

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 24. Januar 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 24. Januar 2025
Volker Wissing in Magdeburg nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die Bundesregierung plant, die Opfer des Angriffs auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg mit 25 Millionen Euro zu entschädigen. Das Justizministerium stellte beim Haushaltsausschuss des Bundestags einen entsprechenden Antrag für eine außerplanmäßige Ausgabe, da bisher rund 700 Betroffene registriert sind, die Zahl jedoch auf bis zu 1.000 steigen könnte.

Entschädigungsfonds für Opfer

Volker Wissing, Justizminister, hat dem „Spiegel“ zufolge den Antrag für die außerplanmäßige Ausgabe beim Haushaltsausschuss eingereicht. Der Antrag sieht vor, dass die Summe von bis zu 25 Millionen Euro für die finanzielle Unterstützung der Opfer des Angriffs auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg bereitgestellt wird. In dem Antrag heißt es, dass bereits etwa 700 Betroffene registriert sind, jedoch die Polizei und das Bundeskriminalamt mit einem Anstieg auf insgesamt bis zu 1.000 Betroffene rechnen.

Kostenschätzung und frühere Erfahrungen

Die beantragte Summe von 25 Millionen Euro basiert auf einer Kostenschätzung, die sich an Erfahrungen nach dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 orientiert. Laut der im Antrag erwähnten Kostenschätzung ist der Zugriff auf ein bestehendes Budget von sechs Millionen Euro für Opfer von terroristischen und extremistischen Taten nicht möglich, da das Motiv des Täters in Magdeburg derzeit noch ermittelt wird.

Hintergründe zur Tat

Den bisherigen Ermittlungen zufolge hat der mutmaßliche Täter aus „überwiegend persönlichen Motiven“ gehandelt. Daher sieht das Bundesjustizministerium die Notwendigkeit für die außerplanmäßige Ausgabe gegeben. Im Antrag wird betont, dass diese finanzielle Unterstützung nicht abgelehnt werden dürfe, da ohne sie „schwerwiegende Staatsinteressen politischer und sozialer Art beeinträchtigt werden“ könnten. Der Staat sei dazu verpflichtet, den Opfern Hilfsangebote in Form von finanzieller Unterstützung zu gewährleisten.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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