Die Bundesregierung verzeichnet nur geringe Erfolge bei der Finalisierung von Migrationsabkommen, laut einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsgruppe der Linken. Während Vereinbarungen mit einigen Ländern in der Pipeline stehen, werfen andere, darunter der Irak, Fragen hinsichtlich der Menschenrechtspraxis auf.
Mangel an Erfolgen in Migrationsabkommen
Laut der Information, die von der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“ (Donnerstagausgaben) veröffentlicht wurde, konnte die Bundesregierung neben den Migrationsabkommen mit Indien und Georgien lediglich eine „Migrationspartnerschaft“ mit Marokko vorweisen, die jedoch nicht auf verbindlichen Verträgen basiert. Gespräche mit Moldau, Usbekistan, Kirgistan, Kenia, Kolumbien, Ghana und den Philippinen sind im Gange. Die Verhandlungen mit Usbekistan sollen „zeitnah beginnen“, während eine Vereinbarung mit Kenia möglicherweise im September unterzeichnet wird.
Abkommen und Menschenrechtsbedenken
Vereinbarungen mit dem Irak basieren derweil auf „vertraglosen Verfahren“, die von Menschenrechtsgruppen mit Sorge betrachtet werden, da sie möglicherweise auch zur Abschiebung von Jesiden führen könnten.
Reaktionen auf die Migrationspolitik
Clara Bünger, die fluchtpolitische Sprecherin der Bundestags-Linken, äußerte sich kritisch zur derzeitigen Lage. „Während Verhandlungen mit bestimmten Drittstaaten, wie etwa Irak, handfeste Konsequenzen haben, scheint es sich bei anderen `Vereinbarungen` um nicht viel mehr als heiße Luft zu handeln,“ sagte Bünger der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“. Sie kritisierte die Bundesregierung, dass sie lieber von einer „positiven Dynamik“ spreche, statt konkrete Ergebnisse zu liefern, „die es sehr wahrscheinlich auch gar nicht gibt“.
Konstruktion von Migrationspartnerschaften
Die Bundesregierung erklärte zudem, dass Migrationspartnerschaften auch auf „gemeinsamen Absichtserklärungen“ oder durch die „Etablierung bilateraler Arbeitsstrukturen“ begründet werden könnten. Mit Marokko seien solche Strukturen beispielsweise geschaffen worden. Eine bilaterale interministerielle Arbeitsgruppe soll zweimal pro Jahr zusammentreten, um über alle Aspekte der Migration zu diskutieren.
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