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Startseite Deutschland & die WeltBundesregierung lehnt Widerspruchslösung bei Organspende ab
Deutschland & die Welt

Bundesregierung lehnt Widerspruchslösung bei Organspende ab

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 20. August 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 20. August 2024
Organspendeausweis / Foto: dts
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Die Bundesregierung hat sich entschieden, keine Position zur Widerspruchslösung bei der Organspende einzunehmen, wie aus einer Stellungnahme hervorgeht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist ein Befürworter der Widerspruchslösung und argumentiert, dass diese das Leben von Zehntausenden Menschen verbessern könnte.

Bundesregierung nimmt keine Stellung zur Widerspruchslösung

Im Juli hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes verabschiedet, um die Organspendezahlen zu erhöhen. Die Bundesregierung hat nun jedoch in einer Stellungnahme erklärt, dass sie die Widerspruchslösung als eine „ethische Frage“ betrachtet und sich daher nicht inhaltlich positionieren wird. „Eine Trendwende bei den Organspendezahlen ist bislang nicht eingetreten“, berichtet das Portal „Politico“. Der Gesetzesentwurf soll laut Bundesregierung als „Gewissensentscheidung von den einzelnen Abgeordneten und somit aus der Mitte des Deutschen Bundestages zu beantworten sein“.

Unterstützung der Widerspruchslösung durch Bundesgesundheitsminister

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat seine Unterstützung für die Widerspruchslösung mehrfach zum Ausdruck gebracht. Im Juni erklärte er gegenüber der ARD: „Das würde die Leben von Zehntausenden von Menschen besser machen“. Die Widerspruchslösung würde bedeuten, dass Organe von Verstorbenen entnommen werden könnten, sofern diese vor ihrem Tod nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Organspendezahlen

Neben der Debatte um die Widerspruchslösung hat die Bundesregierung auf „strukturelle Maßnahmen“ verwiesen, die bereits ergriffen wurden, um die Organspendezahlen zu erhöhen. Dazu zählen ein im März gestartetes Online-Register und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Entnahmekrankenhäusern. „Dabei ist einerseits zu berücksichtigen, dass die Wirkungen dieser Maßnahmen in den Krankenhäusern, insbesondere pandemiebedingt, noch nicht valide beurteilt werden können und andererseits, dass das Organspende-Register erst kurze Zeit in Betrieb ist“, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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